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Kükentöten: Verbraucherorganisation und Tierschutzorganisationen erstatten Strafanzeige gegen Brüterei

Kükentöten: Verbraucherorganisation und Tierschutzorganisationen erstatten #Strafanzeige gegen #Brüterei

Berlin, 5. Mai 2023

Mehrere Verbraucherorganisation und Tierschutzorganisationen haben Strafanzeige gegen eine Brüterei für Legehennen gestellt. Der Betrieb soll männliche #Küken zur #Tötung ins Ausland gebracht und damit das in Deutschland geltende Kükentöten-Verbot umgangen haben, so der Vorwurf von Animal Society, Foodwatch und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht.

»Zwar ist das Kükentöten seit 2022 in Deutschland verboten, aber das Verbot wird zu wenig kontrolliert und verfolgt. Wenn die männlichen #Küken einfach zum Töten ins Ausland gekarrt werden, ist für den Tierschutz nichts erreicht«, sagte Annemarie Botzki von #Foodwatch.

Recherchen der Verbraucherorganisation hatten im Januar 2023 ergeben, dass das #Kükentöten #Verbot wohl teilweise umgangen wird. #Legehennen #Brütereien hatten mehr als 300.000 Küken ins Ausland transportiert, wobei mindestens eine Brüterei in #Nordrhein #Westfalen männliche Küken nicht zur Aufzucht, sondern zur Tötung exportiert haben soll. Das ging aus einer Antwort des #NRW Landesamtes für #Umweltschutz und #Verbraucherschutz (LANUV) an Foodwatch hervor. Um welchen Betrieb es sich genau handelte, teilte das Amt nicht mit. Die 3 Organisationen stellten daher bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf #Strafanzeige gegen Unbekannt.

»Die Bevölkerung muss sichergehen können, dass das Verbot des Kükentötens auch tatsächlich umgesetzt wird. Es sendet das falsche Signal an Brütereien, wenn Verstöße nicht verfolgt werden. Das zeigt sich bereits daran, dass die entsprechende Brüterei sich so sicher zu fühlen schien, dass sie selbst die Angabe machte, Küken zur Tötung ins Ausland gebracht zu haben«, sagte Carlotta Heinemann von #Animal #Society.

Das Töten von Legehennen Küken ist seit 1. Januar 2022 in Deutschland verboten. Wer dies dennoch tut, begeht eine nach Paragraph 17 #Tierschutzgesetz strafbare Tiertötung, denn das Töten von Wirbeltieren aus wirtschaftlichen Gründen stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch das Exportieren von Küken ins Ausland zum Zweck der Tötung ist davon erfasst, so #Animal #Society, #Foodwatch und die Deutsche Juristische Gesellschaft für #Tierschutzrecht.

Animal #Society setzt sich für ein EU-weites Verbot des Kükentötens ein, damit solche Exporte nicht mehr möglich sind. Da aktuell nur Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ein Verbot des Kükentötens durchgesetzt haben, sehen Unternehmen immer wieder die Möglichkeit, das Verbot zu umgehen oder sich nicht an die bestehenden Gesetze zu halten. Die langfristige Lösung müsse laut Foodwatch der Umstieg auf sogenannte »Zweinutzungshühner« sein, die robuster und gesünder sind als die auf Hochleistung gezüchteten Hühnerrassen und sowohl Eier legen als auch genug Fleisch für die Mast ansetzen.

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