Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Digital, nein danke! Vermieter scheiterte mit neuer Klingelanlage, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS
Berlin (ots)
Häufig wird es ja als ein Zeichen des Fortschritts betrachtet, wenn alte analoge Systeme gegen moderne digitale #Technik ausgetauscht werden. Doch das ist offensichtlich nicht immer so. Ein #Hauseigentümer stieß auf den Widerstand eines Mieters, als er die #Klingelanlage erneuerte. Die neuen #Apparate waren nur noch mit #Smartphone, #Computer oder #Telefon zu bedienen. Der Mieter wollte aber das alte System zurückhaben. Die Justiz gab ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Recht. Es gehe nicht, dass ungefragt eine solche Maßnahme durchgeführt werde, die von ihm dann anschließend auch noch eine Mitwirkung verlange. Der vertragsgemäße Zustand der Wohnung, so das Urteil, sei wiederherzustellen.
(Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Aktenzeichen 202 C 105/22)