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Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, Privatinsolvenz, Schufa verkürzt die Speicherfrist bei erteilter RestschuldbefreiungZoom Button

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Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, Privatinsolvenz, Schufa verkürzt die Speicherfrist bei erteilter Restschuldbefreiung

Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, Privatinsolvenz, Schufa verkürzt die Speicherfrist bei erteilter Restschuldbefreiung

Düsseldorf, 28. März 2023

Die #Schufa #Holding hat am heutigen Vormittag erklärt, dass Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen ab sofort nach 6 Monaten gelöscht werden – eine Forderung, die die #Verbraucherzentrale NRW schon lange erhebt.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW, begrüßt diese Entscheidung und fordert Rechtssicherheit für betroffene #Verbraucher.

»Menschen geraten häufig ohne eigenes Zutun in eine Überschuldungssituation. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten, etwa bei stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Es ist deswegen konsequent, Betroffenen mit Hilfe des Verbraucherinsolvenzverfahrens einen echten Neustart zu ermöglichen. Dieser Neuanfang wurde durch die bisherige, überlange Speicherfrist von drei Jahren erheblich erschwert – ein Umstand, den auch der #EUGH kritisch sieht. Unsere praktische Erfahrung hat etwa gezeigt, dass #Verbraucher wegen des Negativeintrages trotz der neu erlangten Schuldenfreiheit keine neue #Wohnung anmieten können. Die Entscheidung der Schufa, insolvenzbezogene Daten von Verbrauchern nur noch für 6 Monate zu speichern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen andere private Auskunfteien nun ebenfalls nachziehen.«

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