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Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher EmbryonenZoom Button

Foto: Karim Manjra, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

  • Deutscher Tierschutzbund: »BMEL knickt vor Branche ein!«

Berlin, 24. März 2023

#Medienberichten zufolge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. #Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen #Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen: »Cem Özdemir tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die #Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das #Kükentöten, ob im #Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den #Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte #Staatsziel #Tierschutz

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