Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne geht nach einigen Jahren in den Waldboden über. Foto: Friedwald, DJD, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Mit einer #Baumbestattung die wirklich letzte Ruhe finden, eine Urnen Umbettung nach Ablauf der Nutzungsfrist ist nicht notwendig
DJD, 22. März 2023
Bei der Art der Beisetzung zeichnet sich in Deutschland ein stetiger Trend zur Feuerbestattung ab: 2022 entschieden sich 77 Prozent der Menschen für eine Urnenbestattung, 23 Prozent für ein klassisches Erdgrab. Das teilt die #Gütegemeinschaft #Feuerbestattungsanlagen mit. Doch was passiert eigentlich mit #Ruhestätte und #Urne, wenn die Jahre ins Land gehen?
Auf das Material kommt es an
Um diese Frage zu beantworten, sind 2 Dinge von Bedeutung. Erstens ist wichtig, welche Art von Urne verwendet wurde. Zweitens, welche Nutzungszeit und Ruhezeit für das #Grab gelten. Zur Erklärung: In der Vergangenheit waren Urnen meistens aus #Kunststoff, #Keramik oder #Metall und nicht abbaubar. Auch heute gibt es noch diese #Urnen Variante. Urnen verbleiben mindestens für die Dauer der vereinbarten Nutzungsfrist in der Erde beziehungsweise an ihrem Platz in einer Urnenwand. Die Nutzungsfrist wird von der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt und beträgt in der Regel zwischen zehn und 30 Jahren. Ist diese Zeit abgelaufen, wird die Urne der Urnenwand entnommen und auch dem Grab, falls sie aus nicht abbaubarem Material ist. Die Asche wird dann meistens in ein anonymes Sammelgrab gestreut. Anders ist es bei biologisch abbaubaren Modellen, die beispielsweise bei einer Baumbestattung in einem Bestattungswald vorgeschrieben sind. Je nach Bodenbeschaffenheit wird eine solche Urne innerhalb von etwa fünf Jahren auf natürlichem Wege abgebaut. Die enthaltene Asche geht dabei vollständig in den Waldboden über.
Letzte Ruhe ohne Umbettung
Der Anbieter #Friedwald beispielsweise gewährt beim Kauf eines Baumes mit 2 Urnenplätzen eine Nutzungsdauer von bis zu 99 Jahren ab Eröffnung eines Waldes. Auch beim Erwerb eines Grabrechtes mit einer Ruhezeit von 15 bis 30 Jahren ist die biologisch abbaubare Urne nach Ablauf nicht mehr vorhanden. Es muss kein Grab aufgelöst werden und die #Verstorbenen finden hier tatsächlich ihre letzte #Ruhe. #Online kann man kostenloses Informationsmaterial zu diesem Thema anfordern. Alle FriedWald Standorte sind nach öffentlichem Recht genehmigte Friedhöfe in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft und haben dadurch Bestand.