Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Gütersloh, Menrath Versicherungsmakler, Vermögensbildungsgesetz, Februar 2005
Gütersloh, Februar 2005
Jeder #Arbeitnehmer hat Anspruch darauf und der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel mit bis zu 30 Euro monatlich daran. Aber wie legt man das #Geld am besten an? Hier hat man wie so oft die Qual der Wahl. Nachfolgend die verschiedenen Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist ein Aktienfonds, eine andere Möglichkeit der »Klassiker«, der Bausparvertrag und dann gibt es noch die #Lebensversicherung nach dem Vermögensbildungsgesetz. Folgende Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Optionen.
Gilt beim #Bausparvertrag und beim Aktienfonds eine Mindesfrist von 7 Jahren, bevor man über sein Sparguthaben verfügen kann, so gilt bei der Lebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, um eine Auszahlung zu bekommen – die maximale Laufzeit beträgt hier 35 Jahre. Welche Kosten entstehen dem Anleger? Beim Aktienfonds wird ein sogenannter Ausgabeaufschlag erhoben, der zwischen 3 und 5 Prozent liegt und bei jeder Einzahlung in Abzug gebracht wird. Beim Bausparvertrag wird in der Regel eine Abschlussgebühr von 1 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme fällig, die mit den ersten Einzahlungen verrechnet wird – erst wenn diese eingezahlt ist, beginnt das eigentliche Sparen. Bei der Lebensversicherung erhält der Vermittler eine #Provision, die ebenfalls aus den ersten Beiträgen bezahlt wird und abhängig von der Laufzeit des Vertrages ist – je länger die Laufzeit, desto höher die Provision.
Für welchen Anlegertypen welche Anlage?
Der konservative, eher vorsichtige Anleger, sollte den Bausparvertrag wählen, da er hier einen fest garantierten Zinssatz (zwischen 2,5 und 4 Prozent) bekommt, die Bausparsumme sollte bei einer Sparrate von 40 Euro monatlich nicht über 8.000 Euro liegen. Weiterhin erwirbt sich der Bausparer einen Darlehensanspruch. Wer sich trotz der zurückliegenden Börsenschwäche für den Aktienfonds entscheidet, hat die Chance auf eine hohe Rendite, jedoch auch das Risiko, eventuell weniger herauszubekommen, als er eingezahlt hat. Wer die Lebensversicherung wählt, muss auf jeden Fall mindestens 12 Jahre warten, hat aber auch von Beginn an Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssummen (rund 6.500 Euro bei 12 Jahren Laufzeit und 40 Euro monatlicher Sparrate). Eine Gesundheitsprüfung ist hier erforderlich. Fällt die Entscheidung für eine bestimmte Anlageform nun leichter? Wohl kaum – schließlich sind noch die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Ein Berater, der alle 3 Anlageformen anbieten kann, ist hier sicher ideal. Wir drücken Ihnen jedenfalls die Daumen, daß Sie die richtige Entscheidung treffen.
Ihr Ekkehard Menrath und Isa Ay