Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Bundesgeschäftsstelle #Landesbausparkassen (LBS), #Nachbarn #Zutritt gestatten, #Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen
Berlin, 26. Februar 2023
Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21).
Der Fall
Um den Grenzverlauf zwischen 2 #Grundstücken für einen #Bauantrag exakt ermitteln zu können, musste ein Vermessungsingenieur das Nachbargrundstück betreten. Konkret musste er dazu eine Wand im Hause der Nachbarin vermessen. Doch diese verweigerte den Zutritt zu ihren #Räumlichkeiten. Im Grunde war sie damit natürlich im Recht, weil sie sich auf die Unverletzlichkeit ihrer #Wohnung berufen konnte. Doch der andere Eigentümer vertrat die Meinung, dies sei ein begründeter Ausnahmefall.
Das Urteil
Die Nachbarin musste das Betreten ihrer Räume durch den Ingenieur dulden. Man habe eine Gesamtabwägung der widerstrebenden #Grundrechte vorgenommen, so der #BGH. Letztlich sei es ausschlaggebend gewesen, dass der Betroffene seine Eigentumsrechte überhaupt erst habe wahrnehmen können, indem der Grenzverlauf exakt bestimmt werde.