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Foto: Andrea Piacquadio, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Lebensversicherung kündigen: Besser widerrufen!

Lebensversicherung kündigen: Besser widerrufen! 

Immer mehr Kunden möchten aus unterschiedlichsten Gründen ihre Lebensversicherung kündigen. Besser ist in den meisten Fällen allerdings der Widerruf, der durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Ende der Widerrufsfrist infrage kommen kann. Wir zeigen, warum die Kündigung oft mit hohen Kosten verbunden ist und wie der »ewige Widerruf« einer Lebensversicherung funktioniert.

Hohe Kosten bei Kündigung der Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert. Bei ihm handelt es sich um den versicherungsmathematischen Wert des Vertragsvermögens. Bei der Berechnung bezieht der Versicherer alle eingezahlten Beiträge, möglicherweise erhaltene Zinsen und abgezogene Kosten ein. Außerdem wird häufig eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) fällig, diese zieht der Versicherer vom Rückkaufswert ab.

Das Problem: Meist sind bereits die Abschlusskosten und Verwaltungskosten so hoch, dass die die erhaltenen Zinsen bei weitem übersteigen. Es besteht also bereits rechnerisch gar keine Möglichkeit, eine Auszahlung zu erhalten, die den eingezahlten Beiträgen entspricht oder sogar darüber liegt.

Vielmehr machen Sie erhebliche Verluste, wenn Sie Ihre Lebensversicherung frühzeitig kündigen. Durch die anhaltenden Niedrigzinsen und gleichzeitig fallende Überschüsse der Versicherer ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass die Kündigung und die damit verbundene Auszahlung des Rückkaufswertes noch einmal zu einem Gewinn führen könnte. 

Mehr aus dem Vertrag rausholen – ewiger Widerruf der Lebensversicherung

Da die Kündigung in den meisten Fällen mit hohen Verlusten verbunden ist, sollten Sie sich als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer rechtzeitig nach passenden Alternativen umsehen. Eine davon ist der »ewige Widerruf«, der vor allem bei Versicherungsverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 infrage kommt. Denn hier haben viele Versicherer, so unter anderem die Athora, unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt. 

Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht. Als Kundin oder Kunde haben Sie dann ein »ewiges Widerrufsrecht«, das Sie zeitlich unbefristet ausüben können. 

Bei Ausübung des Widerrufsrechts muss der Versicherer alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen. Er ist außerdem verpflichtet, Ihnen die tatsächlich erzielte Rendite zu überweisen. Der Garantiezins spielt entsprechend keine Rolle mehr. Der Einbehalt von Kosten ist verboten, insbesondere darf das Versicherungsunternehmen keine Abschlussgebühren, Verwaltungsgebühren und Stornogebühren abziehen.

Im Ergebnis erhalten Sie schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. 

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