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Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen Lippe, LWL Kulturstiftung: Bis zum 28. Februar 2023 Anträge stellenZoom Button

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Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen Lippe, LWL Kulturstiftung: Bis zum 28. Februar 2023 Anträge stellen

Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen Lippe, LWL Kulturstiftung: Bis zum 28. Februar 2023 Anträge stellen

Münster, 10. Februar 2023

Die LWL Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr in 2 Durchgängen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen Lippe: Am 28. Februar 2023 endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der 2. Jahreshälfte 2023 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni 2023. Projekte, die ab 2024 beginnen sollen, können in der zweiten Vergaberunde des Jahres mit der Antragsfrist 31. August 2023 eingereicht werden. Das Kuratorium tagt dazu Ende November dieses Jahres.

Fördergrundsätze der LWL Kulturstiftung

Grundsätzlich ist die Kulturstiftung des sogenannten Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie mit einem westfälisch lippischen Bezug. Vereine, Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.

Damit alle formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL Kulturstiftung Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Anträge einfließen.

Förderschwerpunkt »(Post-)Kolonialismus«

Zur Antragsfrist Ende Februar 2023 sind auch Kulturschaffende und Vereine aufgerufen, ihre Ideen zum Förderschwerpunkt »(Post-)Kolonialismus« vorzustellen. Mit diesem Schwerpunkt initiiert die Stiftung zusammen mit dem LWL 2024 ein spartenübergreifendes Netzwerkprojekt, das in kulturellen Angeboten den Blick auf die koloniale Vergangenheit Westfalen-Lippes und ihre gegenwärtigen Spuren in Alltag und #Kultur lenkt.

Für Antragsteller, die im Rahmen des Förderschwerpunktes einen Projektantrag einreichen möchten, ist eine vorherige Beratung verpflichtend. Ergänzend zu den allgemeinen Fördergrundsätzen sind auch die Kerngedanken des Leitbildes »(Post-)Kolonialismus« in der Projektausarbeitung zu berücksichtigen.

Allgemeine Förderkriterien, Antragsunterlagen sowie Informationen zum Förderschwerpunkt »(Post-)Kolonialismus« sind auf der Internetseite der LWL Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist gilt das Einsendedatum per E Mail oder der Poststempel.

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