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Der Pömpel klärt auf: Amerikanische Wissenschaftler haben herausgefunden, dass es »Tatütata« heißtZoom Button

Kreisoberbranddirektor Herm Selmsemeier-Voigt. Foto: Pömpel, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Der Pömpel klärt auf: Amerikanische Wissenschaftler haben herausgefunden, dass es »Tatütata« heißt

Der Pömpel klärt auf: Amerikanische Wissenschaftler haben herausgefunden, dass es »Tatütata« heißt

Gütersloh, 4. Februar 2023

Wie amerikanische Wissenschaftler in einer neuen Studie [1] festgestellt haben, ist der offizielle, deutsche Feuerwehrsignalton »Tatütata« und nicht etwa »Tatatatü«, »Tatatata« oder gar »Tütütütü«. Kreisoberbranddirektor Herm Selmsemeier-Voigt äußert sich zufrieden: »Wir können die Bürger nach dieser Klarstellung nun besser erreichen. Bisher war es unklar, um welchen Dienst es sich handelt, wenn man etwa im Wohnzimmer sitzt und ein Martinshorn hört. Es konnte die Feuerwehr sein, aber auch der Rettungsdienst, der Notarzt oder die Polizei. Nun ist die Sachlage klar: Hört man ›Tatütata‹ handelt es sich eindeutig um die Feuerwehr. Der Rettungsdienst ist eindeutig und leicht am ›Tatütata« zu identifizieren, während man bei den Ordnungskräften der Polizei, Bundespolizei, Zoll und Bundesgrenzschutz auf das eher traditionelle ›Tatütata‹ setzt«.

Hinweis

Der Signalton »Tatütata« des Martinshorns ist urheberrechtlich geschützt. Wer ihn unbefugt nachahmt oder benutzt, auch im privaten Rahmen, macht sich unter Umständen strafbar und schadensersatzpflichtig. Die Urheberschaft am »Tatütata« liegt beim mecklenburgischen Komponisten Ernst-Otto Klabauter, der die Sentenz musikalisch und auch sprachlich erstmals in seiner 1673 entstandenen 3. Sinfonie (»Schweriner«) eingesetzt hat.

»Grundlage für Schalleinrichtungen, die das ›Sondersignal› erzeugen, ist Artikel 55, Absatz 3, Satz 1, Straßenverkehrszulassungsordnung«, so der Gütersloher Anwalt Albert Sölms, Sozius der Kanzlei Römpel, Sölms, Kollegen, unter Verweis auf Absatz 3 des Artikels 52: »Kraftfahrzeuge, die auf Grund des Paragraphen 52, Absatz 3, Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.« »Und eben diese Grundfrequenz, allgemein als ›Tatütata‹ bekannt, ist urheberrechtlich geschützt. Wir haben unsere geschätzte Mandantschaft, die Erbengemeinschaft Klabauter Nachf. bereits in mehreren Fällen erfolgreich vertreten und namhafte Schadensersatzforderungen durchgesetzt und beigetrieben«, so Sölms weiter.

Die Verbraucherzentrale NRW teilt auf Anfrage mit, dass die Verwendung ähnlich klingender Wendungen wie »Tatatü«, »Tatata« oder etwa »Tütütü« nicht verboten ist, sofern eine klare Unterscheidbarkeit gegeben ist. In den Vereinigten Staaten ist die Sachlage indes weniger klar. Der dort übliche Signalton »Uiiiiiiiiuuuuuuuuuu« beziehungsweise »Wooooeeeeeeeeiiiiiiii« unterliegt ebenfalls urheberrechtlichen Beschränkungen, während der Urheber unbekannt ist. »Dort läuft man also schnell Gefahr, die Rechte Dritter zu verletzen«, so Dr. Renate Pahlawik, Referentin für Klangsignale und Warntöne DACH der Verbraucherzentrale NRW.

Diese Meldung wurde mit Chat GPT erstellt.

1.) Originalpublikation L. Burgman, J. M. Lawrence, T. Rossworld et altera, “A Brief History of Thyme”, Journal of Public Service Signals (3/1998), DOI 3696:86865:93

Feuerwehr Online

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