Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Polina Tankilevitch, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Der Pömpel, Neues aus der Gütersloh Satire Redaktion: EU Behörden Wahn, Veganer Tofu darf nicht Tofu heißen
Gütersloh, 28. Januar 2023
Der EU Behördenwahnsinn reißt nicht ab. Nun musste ein Berliner Bio Anbieter seinen Veganen Tofu umbenennen. Er darf ihn laut EU Verbraucherschutzrecht und EU Lebensmittelrecht nicht als »Tofu« bezeichnen. Denn dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass es sich um echten Tofu handelt. Der ist zwar sowieso vegan, aber darum geht es an dieser Stelle nicht. Es geht darum, dass Verbraucher üblicherweise davon ausgehen, dass Tofu vegan ist, und unter Umständen beim Kauf keinen Tofu erwarten, sondern Tofu. Wer weiterhin irreführende Werbung mit Veganem Tofu betreibt, wird zukünftig mit Geldstrafen in bis zu 6 stelliger Höhe rechnen dürfen. Zulässig wären demnach etwa Bezeichnungen wie »Tofu«, »Mofa«, »Japsenscheiß«, »Kitt«, »Mops« oder »Feta«.
Fun Fact: Ein beliebtes, asiatisches Gericht ist Tofu mit Hackfleisch.
Dieser Beitrag wurde mit Chat GPT erstellt.