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Schutz für die Kleinsten trotz knapper Familienkasse: Kostenerstattung der Krankenkassen kann bei Meningokokken Impfungen entlastenZoom Button

Viele Krankenkassen erstatten bereits die zusätzlich möglichen Meningokokken Impfungen. Foto: Anna Hoffmann: Glaxo Smith Kline GmbH & Co. KG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Schutz für die Kleinsten trotz knapper Familienkasse: Kostenerstattung der Krankenkassen kann bei Meningokokken Impfungen entlasten

Schutz für die Kleinsten trotz knapper Familienkasse: Kostenerstattung der Krankenkassen kann bei Meningokokken Impfungen entlasten

München, 17. Januar 2023

Steigende Energiekosten und hohe Inflation bereiten vielen Eltern Probleme – auch bei den Entscheidungen für den bestmöglichen Gesundheitsschutz ihrer Kleinsten. Denn nicht alle #Meningokokken #Impfungen werden von allen gesetzlichen #Krankenkassen gezahlt. Zwar müssen die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen aber steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Nachfragen kann sich lohnen, denn viele Kassen leisten die Erstattung freiwillig.

Meningokokken Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, sie können allerdings innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden [1]. Sie treffen am häufigsten #Babys und #Kleinkinder, da deren #Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist [2]. Viele #Eltern wissen jedoch nicht, dass die standardmäßig empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C ihre Kinder nicht gegen andere hierzulande vorkommende Meningokokken Gruppen schützen kann [3]. Doch viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch zusätzliche Impfungen, wie etwa gegen Meningokokken B und ACWY, ganz oder teilweise.

Hier kann nachgesehen werden, ob die eigene Krankenkasse die Kosten für die gewünschte zusätzliche Meningokokken Impfung als freiwillige Leistung oder als Reiseschutzimpfung komplett oder teilweise übernimmt. Sollte die eigene Kasse nicht dabei sein, lohnt es sich trotzdem, nochmal nachzufragen, um gegebenenfallseine Einzelfallentscheidung bewirken zu können.

Eltern sollten sich frühestmöglich von ihren Kinderärzten und Jugendärzten zu den unterschiedlichen Impfungen zum Schutz vor Meningokokken Erkrankungen beraten lassen.

1.) BZGA, »Erregersteckbrief Meningokokken«, verfügbar unter https://bit.ly/34WO5Zw, Oktober 2022

2.) Deutsches Grünes Kreuz, »Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken Erkrankungen«, verfügbar unter https://bit.ly/2X7aroA, Oktober 2022

3.) RKI, »Epidemiologisches Bulletin 04/2022«, verfügbar unter https://bit.ly/3rr6VFt, Oktober 2022

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