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Essen und Getränke zum Mitnehmen: So wird’s umweltfreundlicher

Essen und Getränke zum Mitnehmen: So wird’s umweltfreundlicher

  • Antworten und Tipps rund um die neue Mehrwegangebotspflicht

Düsseldorf, 3. Januar 2023

Umweltbewusste #Verbraucher können jetzt leichter #Müll vermeiden, wenn sie unterwegs #Speisen oder ein #Getränk genießen möchten. Seit dem 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter anzubieten. »Täglich entstehen in #Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungabfall durch Take away Verpackungen wie Kaffeebecher, Salatschalen oder Sushiboxen. Künftig haben Kunden häufiger die Wahl zwischen #Einweg und #Mehrweg und können auch einfacher selbst mitgebrachte Becher, Schalen und Boxen befüllen lassen«, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt die wichtigsten Fragen und gibt Tipps für den »To go« Alltag.

Wer muss Mehrweg anbieten?

Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofort Verzehr in Einwegplastikverpackungen (wie Menüschalen oder Boxen aus Kunststoff) oder Getränke in To go #Bechern (egal aus welchem Material) verkaufen. Dazu gehören etwa #Restaurants, Cafés, Kantinen, Imbisse, Supermärkte mit Fertigsalattheken, Bäckereien oder #Metzgereien. Die Mehrwegbehälter sind als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten und die Kund:innen müssen auf das Mehrwegangebot deutlich sichtbar hingewiesen werden.

Gibt es Ausnahmen?

Nur sehr kleine Betriebe mit maximal 5 Mitarbeitern und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Ketten – zum Beispiel Imbisse und Bäckereien an Bahnhöfen – können von der Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen.

Sind Take away Angebote in Mehrweg teurer?

Mehrwegalternativen dürfen nicht teurer sein als das Angebot in Einweg. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (zum Beispiel bei #Kaffee zum Mitnehmen klein, mittel, groß) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Sie müssen die Gefäße reinigen und dafür Sorge tragen, dass diese hygienisch einwandfrei sind.

Wie hoch ist das Pfand?

Die Pfandhöhe für einen Kaffeebecher beträgt etwa einen Euro, für andere Gefäße müssen Kunden 4 bis 12 Euro hinterlegen. Manche Poolsysteme funktionieren über eine #App, die die Ausleihe registriert und erst kassiert, wenn das Gefäß nicht zurück gebracht wird. Verbraucher sollten sich bei der Bestellung informieren, wie das jeweilige Mehrwegsystem funktioniert, wo sie die Behältnisse zurückgeben können und wie das #Pfand erstattet wird.

Welche Mehrwegsysteme gibt es?

Die Ausgabe und Rücknahme von Mehrweggeschirr kann vom einzelnen Gastronomen, im lokalen Zusammenschluss mehrerer #Betriebe oder überregional organisiert sein. Verschiedene Unternehmen bieten sogenannte Poolsysteme an, damit die gastronomischen Betriebe ihrer Pflicht nachkommen können. »Coffee to go« im Mehrwegbecher ist schon weit verbreitet, aber inzwischen gibt es auch #Mehrweg #Schalen und #Behälter aus unterschiedlichen Materialien.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pizzakartons und Aluschalen?

Mit der neuen Regelung im Verpackungsgesetz setzt Deutschland die EU Einwegkunststoff Richtlinie um. Diese hat zum Ziel, den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu verringern. #Gastro Betriebe, die Take away Angebote in #Aluminium oder #Papp Einweg ohne Plastikanteile abfüllen, müssen nichts ändern. Bei Einweg Bechern muss aber auf jeden Fall eine Mehrwegvariante angeboten werden, egal aus welchem Material der Becher ist. Es gibt also kein generelles Einweg Verbot, sondern ein Mehrweg Gebot.

Was ist mit eigenen Gefäßen?

Beruhte das Befüllen von mitgebrachten Kundengefäßen bislang auf Freiwilligkeit, so sind Betriebe ohne eigenes Mehrwegsystem jetzt dazu verpflichtet, den #Kaffeebecher oder die #Lunchbox der Gäste anzunehmen und Speisen und Getränke abzufüllen. Wer häufig »to go« kauft oder #Essen zum Abholen bestellt, kann sich eigene gut schließende Becher und Dosen zulegen. Die #Verbraucherzentrale #NRW empfiehlt #Glasbehälter, #Porzellanbehälter oder #Edelstahlbehälter. Sie sind zwar teurer in der Anschaffung, dafür aber langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen. Mehr

Verbraucherzentrale NRW Online

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