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Hinweis der Bezirksregierung Detmold zum Feiertagsgesetz und Ladenöffnungsgesetz, Brötchen und Blumenverkauf an Neujahr 2023Zoom Button

Foto: Rita E., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Hinweis der Bezirksregierung Detmold zum Feiertagsgesetz und Ladenöffnungsgesetz, Brötchen und Blumenverkauf an Neujahr 2023

Hinweis der Bezirksregierung Detmold zum Feiertagsgesetz und Ladenöffnungsgesetz, Brötchen und Blumenverkauf an Neujahr 2023

Detmold, 27. Dezember 2022

Verkaufsstellen, die überwiegend #Blumen und #Pflanzen, #Zeitungen und #Zeitschriften oder #Backwaren und #Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Sonntagen und Feiertagen für die Dauer von 5 Stunden öffnen. Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes #Randsortiment zu verkaufen. Das gilt auch für den Neujahrstag am kommenden Sonntag. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung des #Ladenöffnungsgesetzes #NRW. Daher können unter anderem Bäckereien und #Floristen an Neujahr ihr Ladengeschäft zum Verkauf öffnen. Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber. Weitere Sonderregelungen bestehen auch für bestimmte andere Verkaufsstellen, etwa für #Apotheken, #Tankstellen sowie #Flughäfen und #Personenbahnhöfe. Weitere Auskünfte erteilt jedes örtliche Ordnungsamt. 

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