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Gütersloh, Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen ab 20. Januar 2023, für Gymnasien und Realschulen im Februar 2023Zoom Button

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Gütersloh, Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen ab 20. Januar 2023, für Gymnasien und Realschulen im Februar 2023

Gütersloh, Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen ab 20. Januar 2023, für Gymnasien und Realschulen im Februar 2023

Gütersloh, 19. Dezember 2022

Die Schüler der 4. Klassen erhalten am 20. Januar 2023 ihre Halbjahreszeugnisse, zu denen auch Empfehlungen für ihren weiteren Bildungsweg gehören. Am selben Tag beginnt das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 für die 3 Gütersloher Gesamtschulen – die Anne Frank #Gesamtschule, die Janusz #Korczak #Gesamtschule und die 3. Gesamtschule. Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es ab sofort auf den jeweiligen #Schul #Homepages. In jedem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung für die persönliche Anmeldung des #Kindes in der jeweiligen Schule erforderlich. Die Anmeldefrist endet eine Woche später, am Freitag, 27. Januar 2023.

Die Reihenfolge der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf eine Zusage oder Absage. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes treffen die Schulleitungen erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums. Die Eltern der angemeldeten Kinder erhalten kurzfristig bis zum 3. Februar 2023 eine Mitteilung, ob ihr Kind an der jeweiligen Gesamtschule angenommen wurde oder nicht. 

In der Zeit vom 6. Februar bis zum 3. März 2023 finden dann die Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen statt – Elly Heuss Knapp Realschule, Geschwister Scholl Realschule, Städtisches Gymnasium und Evangelisch Stiftisches Gymnasium. Diejenigen Kinder, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten haben, können dann an einer dieser Schulen angemeldet werden. Diese Regelungen gelten nicht für zugewanderte Kinder, die seit weniger als 2 Jahren eine deutsche Schule besuchen. Die Eltern dieser Kinder erhalten eine schriftliche Information vom Fachbereich #Schule.

Die #Bezirksregierung Detmold hat einem vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen zugestimmt, weil die Zahl der Anmeldungen zu den Gesamtschulen erfahrungsgemäß die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt.

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