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Die Funkablesung wird zur Pflicht, was Mieter und Vermieter zur neuen Heizkostenverordnung wissen müssenZoom Button

Die Fernablesung von Verbrauchswerten hat für alle Beteiligten Vorteile, vor allem auch für Mieter. Foto: Minol, THX, DJD, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Die Funkablesung wird zur Pflicht, was Mieter und Vermieter zur neuen Heizkostenverordnung wissen müssen

Die Funkablesung wird zur Pflicht, was Mieter und Vermieter zur neuen Heizkostenverordnung wissen müssen

DJD, 7. Dezember 2022

Auf #Mieter und #Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die #Verordnung über die #Heizkostenabrechnung (HKVO) in wesentlichen Punkten geändert, um Vorgaben der #EU umzusetzen. Ziel ist eine Senkung des #Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor. Die #HKVO regelt – kurz gesagt – zwischen Mietern und Vermietern die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser. Hier die 3 wichtigsten Änderungen im Überblick …

1. Vermieter müssen auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten

Seit Anfang Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. »Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor Ort Ablesung und für nicht funkende Geräte«, so Frank Peters. Er ist #Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol, der schon heute einen großen Teil der betreuten Gebäude per Funk abliest. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenablesungen mehr nötig, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Das Funksystem Minol Connect beispielsweise kann Basis für eine optimierte Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und für eine papierlose Verwaltung von #Immobilien sein.

2. Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen

Aus der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, aufbauend auf dem #Funksystem, die Verbrauchswerte aller #Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Mehr Infos dazu gibt es hier. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über eine #App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie grafisch aufbereitete Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch.

3. Erweiterte Heizkostenabrechnung

Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren #CO2 #Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. »All diese und weitere Informationen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre #Energiekosten und #Emissionen besser nachvollziehen und einordnen können«, erläutert Frank Peters.

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