Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Abzocke, Second Hand Shopping Plattformen, wenn Sie die Ware 2 Mal bezahlen sollen
Kehl, 21. November 2022
#Weihnachten naht mit großen Schritten. Marken #Spielzeug steht ganz oben auf vielen Wunschlisten. Schnell ist das Objekt der Begierde auf einer #Second #Hand #Online Plattform mit Sitz im EU Ausland gefunden. Und das auch noch in neuwertigem Zustand. Da die Plattform zusätzlich auch Käuferschutz anbietet, fühlen Sie sich sicher, bestellen und bezahlen. Das Spielzeug kommt in einem erstklassigen Zustand an. Und im Originalkarton. Das böse Erwachen kommt sofort oder einige Zeit später: Im Karton befindet sich eine weitere Rechnung. Oder eine solche wird anschließend per Post geschickt. Im schlimmsten Fall kommt die Zahlungsaufforderung von einem #Inkassobüro.
Was ist passiert? So funktioniert die Masche
Beim Kauf auf einer Second Hand Online Plattform erhält der betrügerische Verkäufer viele Daten des Käufers: Name, Postadresse, E Mail. Das Problem: der Verkäufer ist überhaupt nicht in Besitz des beworbenen Artikels, er gibt dies nur vor.
Stattdessen legt er mit den ergatterten Daten ohne Kenntnis des Käufers ein neues Kundenkonto bei einem anderen, seriösen Shop an, der die beworbene Ware im Angebot hat. Anschließend bestellt er das Produkt und lässt es an den Käufer liefern.
Die Ware wird vom seriösen Shop an den Käufer geliefert. Die Sache hat nur einen Haken: Der Käufer erhält nun zusätzlich eine Rechnung des seriösen Shops. Dabei hat der Käufer den vermeintlichen Kaufpreis doch bereits an die Online-Plattform entrichtet.
Viele #Verbraucher können zunächst gar nicht einordnen, was ihnen hier gerade passiert ist. Ferner nutzen die betrügerischen Verkäufer jede Möglichkeit, Zeit zu gewinnen. Denn: Viele Online Shops legen ihre Rechnungen nicht mehr ins Paket, sondern versenden diese nur noch per E Mail. Um zu verhindern, dass der hereingelegte Käufer zeitnah skeptisch wird, lassen die Betrüger die Rechnung an ihre eigene E Mail-Adresse senden. Auch Folgemahnungen gehen so an die Betrüger. Der Käufer erhält erst eine Zahlungsaufforderung, wenn der seriöse Shop ihn postalisch kontaktiert oder den Betrag von einem Inkassobüro eintreiben lässt.
Am Ende hat der betrügerische Verkäufer das Geld von der Plattform erhalten und den Käuferschutz erfolgreich ausgehebelt. Und der Käufer soll die Ware noch einmal bezahlen. Auch wenn der seriöse #Shop sich bereit erklärt, die Ware zurückzunehmen und die Rechnung auszubuchen, steht der Käufer am Ende trotz Bezahlung an die Plattform ohne Ware da.
Wie kann ich diese Masche erkennen, um gar nicht erst reinzufallen?
»Schauen Sie sich den Account des Betrügers genau an: wann wurde der Account erstellt? Wie viele Produkte werden angeboten? Welche Art von Produkten? Ein junger Account mit einigen wenigen Produkten, die man jederzeit überall bestellen kann, sollte skeptisch machen. Ebenso, wenn das Produkt mit Herstellerfotos statt privaten Fotos beworben wird.«
Angebote, die preislich sehr attraktiv sind, sollten Sie aufmerksam werden lassen. Was zu gut ist, um wahr zu sein, ist es oft auch. Die Masche ist aber auch bei Angeboten anzutreffen, die kein Schnäppchen sind.
Bewertungen des Verkäufers können ein Indiz sein, sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Bewertungen lassen sich fälschen. Manchmal hinterlassen Käufer auch eine positive Bewertung, noch bevor sie merken, dass sie der hier beschriebenen Masche aufgesessen sind. Tipps zu Online Bewertungen: Warum sind Online Bewertungen so wichtig? Mehr …
»Bitten Sie den Verkäufer sofort um einen Link zur Sendungsverfolgung und prüfen Sie, ob die Adresse des Verkäufers mit der Absenderadresse übereinstimmt. Öffnen Sie Pakete zeitnah nach der Lieferung. Sonst ist die Frist für den Käuferschutz eventuell schon verstrichen und das Geld von der Plattform an die Täter ausbezahlt. Wird die Ware im Originalkarton geliefert, sollten Sie prüfen, wer genau der Absender ist: der Verkäufer von der Plattform oder ein Shop, bei dem Sie nicht selbst bestellt haben? Liegt der Lieferung die Rechnung eines Shops bei, bei dem Sie nicht bestellt haben, müssen Sie schnell handeln. Das Zeitfenster für einen eventuell auf der Plattform bestehenden Käuferschutz schließt sich schnell. Manchmal bleiben nur wenige Tage. Danach zahlt die Plattform an den betrügerischen Verkäufer aus. Achtung bei ausbleibender Lieferung: Bestätigen Sie auf keinen Fall den Warenerhalt, auch wenn der Verkäufer das von Ihnen fordert, um angeblich das Geld erstatten zu können.«
Was tun, wenn Sie auf diese Masche hereingefallen sind?
»Gehen Sie sofort zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle und je nach Bundesland auch online möglich: BKA, Onlinewachen der Landespolizeien. Schreiben Sie den seriösen Händler an, der Ihnen die Ware geliefert hat und informieren Sie ihn, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind. Fügen Sie die Anzeige bei der Polizei bei. Viele Shops kennen die Masche, sind kulant, nehmen die Ware wieder zurück und stornieren die Rechnung. Zusätzlich können Sie auch von Ihrem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nutzen Sie hierzu unseren Musterbrief. Versuchen Sie, die Zahlung per Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister rückgängig zu machen. Informieren Sie die Online Plattform, auf der Sie eigentlich kaufen wollten, über den betrügerischen Account. Versuchen Sie, andere Nutzer durch entsprechende Bewertungen des Verkäufers zu warnen.«