Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Verbraucherzentrale NRW, No Go fürs Klo, warum Feuchttücher & Co. nicht in der #Toilette entsorgt werden sollten
Viele Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, was passiert, wenn sie Abfälle wie Essensreste, Feuchttücher, Haushaltschemikalien, #Medikamente oder Katzenstreu nach Gebrauch im Abfluss entsorgen. Aber feste Materialien verstopfen die Kanalisation und chemische Stoffe sind gesundheitsschädlich und haben im Abwasser nichts zu suchen. Speisereste können außerdem Ratten anlocken. #Verbraucher sollten daher wissen: »Fremdstoffe stören die Betriebsabläufe in #Kanalisation und #Kläranlage und dürfen nicht in Gewässer oder #Grundwasser gelangen. Sie müssen sonst aufwändig beseitigt werden und erhöhen die Kosten der Abwasserreinigung. Zudem widerstehen viele Schadstoffe den High Tech Reinigungsverfahren und verschmutzen die Umwelt«, mahnt das Projekt #Klimafolgen und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW. Mit diesen einfachen Tipps kann jeder dazu beitragen, dass umweltschädliche und gesundheitsschädliche Fremdstoffe nicht ins #Abwasser gelangen.
Das Klo ist kein Müllschlucker
Feste Abfälle wie Feuchttücher, Tampons, Wattestäbchen, Kondome und Katzenstreu sollten nicht mit Hilfe der Klospülung beseitigt werden, sondern in die Restmülltonne wandern. Die Rohre können verstopfen und die Abfälle müssen aufwendig, vor der Wiederaufbereitung, aus dem Wasser gesiebt werden. Ohne großen Aufwand können etwa Hygieneartikel in einem kleinen Mülleimer fürs Bad, am besten neben der Toilette, gesammelt und entsorgt werden.
Feuchttücher und Küchentücher zersetzen sich nicht
#Feuchttücher dürfen generell nicht in die Toilette gelangen, da sie sich nicht wie gewöhnliches Toilettenpapier zersetzen und zum Teil aus Kunststoffen bestehen. Selbst als »feuchtes Toilettenpapier« bezeichnete Produkte zersetzen sich schlechter und können Klärwerkpumpen verstopfen. Jegliche Feuchttücher sollten daher, entgegen mancher Herstellerinformationen, über den Badmülleimer entsorgt werden. Auch Küchentücher und Küchenrollen bereiten große Probleme im Abwasserreinigungsprozess und in den Pumpstationen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und Wasserfestigkeit nicht so zerfasern wie Toilettenpapier. Weil dies den Verbrauchern oft nicht klar ist, gehen Gemeinden zunehmend dazu über, das allgemeine Verbot der Einleitung von Stoffen, die die Abwasserleitung verstopfen können, in ihren Abwassersatzungen zu konkretisieren. Feuchttücher, Küchenpapier und selbst feuchtes Toilettenpapier werden dort zunehmend explizit verboten. Nachzulesen sind die Details der Entwässerungssatzung im Internetauftritt der jeweiligen Gemeinde.
Medikamentenreste verunreinigen Abwasser
#Arzneimittel sollten nicht in der Toilette oder im Waschbecken heruntergespült werden. Denn die Stoffe in abgelaufenen Tabletten, Säften oder Tropfen können in den Kläranlagen nicht richtig abgebaut werden. Medikamentenreste gehören stattdessen in die Restmülltonne oder können auf Nachfrage in manchen #Apotheken zurückgegeben werden.
Essensreste nicht ins Abwasser kippen
Speisereste, Fette und Öle setzen sich in den Rohren fest, führen zu Verstopfungen und üblen Gerüchen. Sie locken Ratten und Ungeziefer an und treiben Aufwand und Kosten der Abwasserreinigung in die Höhe. Altes Frittierfett und Speiseöle – am besten in Einweggläser abgefüllt – und sonstige Tellerreste gehören deshalb in die Mülltonne.
Auf aggressive Reiniger besser verzichten
Stark ätzend für Klärwerk und Gewässer sind chemische Rohrreiniger, Desinfektionsmittel, Toilettenbecken- und Spülkastensteine sowie Weichspüler. Diese aggressiven Haushaltshelfer können Rohrleitungen und Dichtungen zersetzen und belasten das Abwasser. Umweltschonender bekämpfen Saugglocke und Rohrspirale einen verstopften Abfluss.
Haushaltschemikalien sind Gift für die Umwelt
Ebenso dürfen Lacke, Farben, Lösemittel, Säuren, Laugen und Motorenöle wegen ihres hohen Schadstoffgehalts nicht ins Abwasser gelangen. Die schädlichen Stoffe belasten Wasser, Pflanzen und Tiere. Für Farbreste und Lösemittelreste sind die kommunalen Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile die richtige Abgabestelle.
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