Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Rogert & Ulbrich, 1,5 Millionen Euro Auslobung von Virusleugnern, nur ein Bluff?Zoom Button

Foto: CDC, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Rogert & Ulbrich, 1,5 Millionen Euro Auslobung von Virusleugnern, nur ein Bluff?

Rogert & Ulbrich, 1,5 Millionen Euro Auslobung von Virusleugnern, nur ein Bluff?

Düsseldorf, 2. November 2022

Die #Virologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer hat der auf die rechtliche Aufarbeitung von Impfschäden spezialisierten Kanzlei Rogert & Ulbrich das Mandat übertragen, sie im Zusammenhang mit einer Auslobung sogenannter Virusleugner zu begleiten.

#Initiatoren der Auslobung sind der als #Corona #Leugner aktive Samuel Eckert sowie die Samira Family Office GmbH, die nunmehr unter Samira Family Office AG firmiert. Ausgelobt werden – so die Website Eckerts – »1,5 Million Euro für einen Virologen, der den wissenschaftlichen Beweis der Existenz eines Corona Virus vorlegt, inklusive der dokumentierten Kontrollversuche aller getätigten Schritte der Beweisführung.« Hintergrund dieser Auslobung ist die Behauptung, es gäbe kein #Coronavirus, keine #Viren und auch kein #Sars Cov2 #Virus.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 17. Oktober 2022 hat die Kanzlei Rogert & Ulbrich die SamiraFamily AG sowie Herrn Samuel Eckert darüber informiert, dass Prof. Dr. Ulrike Kämmerer der Auslobung entsprochen hat und mit dem Nachweis des Vorhandenseins der Auslobungssumme den Nachweis der Existenz des Sars Cov 2 Virus vorlegen wird.

Um sicher zu sein, dass die ausgelobte Summe auch tatsächlich zur Verfügung steht, wurde der Hinterlegung der Gesamtsumme eine Frist bis zum 24. Oktober 2022 gesetzt. Diese Frist ist nun ohne eine Rückmeldung bei der mandatsführenden Kanzlei verstrichen.

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer: »Viren und auch das SARS CoV 2 Virus gibt es und deren Existenz ist nachgewiesen!« Sie erklärt weiter: »Ich werde es nicht hinnehmen, dass noch bis heute die Öffentlichkeit über die immer noch geschaltete Internetseite unzutreffend und reißerisch mit einer Auslobung konfrontiert wird, der nun der Verdacht des Betruges anhaftet.« Den Betrag wolle sie nicht für sich, sondern der Forschung, sowie Impfgeschädigten zugutekommen lassen.

»Es bleibt zu hoffen, dass damit dieses unsägliche Thema erst einmal zum Abschluss gebracht wurde«, resümiert Rechtsanwalt Ulbrich. Weitere juristische Schritte würden derzeit geprüft.

Rogert & Ulbrich, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh