Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Josh Appel, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gütsel Lesertelefon, Servicethema Pflege, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, 10. November 2022
Darum geht’s
In Deutschland sind aktuell rund 4,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mehr als die Hälfe von ihnen wird vom Partner, von Kindern, Geschwistern oder anderen Angehörigen gepflegt – Tag für Tag.
Doch wie geht es weiter, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder schlicht eine Auszeit brauchen, um neue Kraft für ihre Aufgabe zu schöpfen? Um das sicherzustellen, hat der Gesetzgeber ab dem Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege mit einem jährlichen Budget von aktuell 1.612 Euro eingeführt. Doch die Regelungen sind, wie bei vielen Pflegethemen, kompliziert.
Wer im Verhinderungsfall die Pflege übernehmen kann, welche Bedingungen für die Verhinderungspflege gelten und wie man das Budget bis zum Jahresende sinnvoll ausschöpfen kann, dazu informieren Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in der Sprechzeit.
Die Experten am Lesertelefon
Donnerstag, 10. November 2022, 15 bis 18 Uhr, gebührenfreie Servicenummer, +498000604000 (gebührenfrei aus allen deutschen Netzen)