Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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WPT: Wasserpfeifentabak Absatz bricht dramatisch ein, Bundesfinanzministerium zerstört legalen Markt für Wasserpfeifentabak
Berlin, 28. April 2022
Seit Monaten stehen die Produktionsanlagen der meisten Hersteller für #Wasserpfeifentabak still. Grund ist die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak, die seit dem 1. Januar 2022 erhoben wird. Zum anderen darf Wasserpfeifentabak – nach einer Verordnung des Bundesfinanzministeriums aus dem August 2021 – ab dem 1. Juli 2022 nur in Verpackungen in den Handel gebracht werden, die 25 Gramm oder weniger beinhalten. Als Folge nimmt der Handel derzeitig keine #Ware für die #Wasserpfeife mehr ab, da er befürchtet, die Ware nicht bis zum Jahresende verkaufen zu können. Zugleich nimmt der #Schwarzmarkt die Branche verstärkt ins Visier.
Diese bedrohliche Entwicklung schlägt sich nun auch im Absatz von Steuerzeichen nieder. Aus den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten für das erste Quartal 2022 geht hervor, dass für 351 Tonnen Wasserpfeifentabak, der erstmalig in der Statistik gesondert ausgewiesen wird, Steuerzeichen bezogen wurden. Im Jahr 2021 lag der Jahresdurchschnitt bei einem ganzjährigen Absatz von 6.914 Tonnen bei 1.728,5 Tonnen pro Quartal. Die verarbeitete Menge ging damit im Vorjahresvergleich um 80 Prozent zurück.
Die Steuerwerte gingen von 69,05 Millionen Euro im 1. Quartal 2021 für Wasserpfeifen und Pfeifentabak um 48,15 Millionen Euro auf 20,9 Millionen Euro im 1. Quartal 2022 zurück. Der Anteil für Wasserpfeifentabak betrug dabei im 1. Quartal 2022 rund 16 Millionen Euro. Damit sinken die Steuereinnahmen trotz Tabaksteuererhöhung und der Einführung einer Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak um 69,72 Prozent in dieser Kategorie.
Für die Marktteilnehmer liegt die Ursache in einer fehlgeleiteten Steuerpolitik. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak Mischall Konstantin El Madany sagt hierzu: »Die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak ist bereits eine harte Belastung für die legal produzierenden Unternehmen. Die 25 Gramm Mengenbegrenzung ist jedoch nicht nur wirkungslos gegen die Steuerverstöße im gastronomischen Bereich, sie ist auch für die Hersteller eine nahezu unlösbare Herausforderung.« Für die Anschaffung neuer Abfüllanlagen sind Investitionen in Millionenhöhe notwendig und erfordern insbesondere in einer internationalen Lieferketten Krise deutlich mehr Vorlauf als die eingeräumten 10 Monatsfrist. El Madany ergänzt: »Die Hersteller können die staatlichen Vorgaben in dieser Zeit nicht wirtschaftlich erfüllen. So wird der legale Markt zugunsten der organisierten Kriminalität zerstört.«
Der Verband appelliert eindringlich an Bundesfinanzminister Christian Lindner, die betreffende Verordnung unverzüglich zu stoppen, um den #Steuerschaden zu begrenzen und bedrohte #Arbeitsplätze zu retten.