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Stellungnahme zur Peta Kritik am Brieftaubenzüchterregionalverband Egge Weser, Reisevereinigung Bielefeld und Regionalgruppe 258Zoom Button

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Stellungnahme zur Peta Kritik am Brieftaubenzüchterregionalverband Egge Weser, Reisevereinigung Bielefeld und Regionalgruppe 258

Stellungnahme zur Peta Kritik am Brieftaubenzüchterregionalverband Egge Weser, Reisevereinigung Bielefeld und Regionalgruppe 258

Um Reisetauben zu schonen, wird ihnen die Aufzucht von Jungtieren und die damit verbundenen körperlichen Anstrengungen erspart. Die #Auswirkungen dessen auf den Heimkehrwillen der #Brieftaube werden im Übrigen von verbandsfremden Personen stark überschätzt. Denn in erster Linie fliegt die Brieftaube nicht auf ihren Partner oder ihr Nest, sondern auf ihren Züchter oder ihre Züchterin. Dies hat mit dem ganzjährigen liebevollen Umgang mit den Tieren zu tun. Eine Brieftaube, die sich bei ihrem #Züchter nicht wohl fühlt, wird nicht schnell nach Hause fliegen.

Aussage von Peta

Viele der domestizierten Vögel sterben auf den anstrengenden Flügen an Dehydration, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen. Peta fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland. In einem Schreiben hat die Tierrechtsorganisation an das zuständige Veterinärwesen des Landkreises Steinfurt appelliert, die tierschutzwidrige Veranstaltung zu untersagen. »Für die Teilnahme an Wettflügen wird der Tod vieler Tiere wissentlich in Kauf genommen«, so Monic Moll, Fachreferentin für Tierische #Mitbewohner bei #Peta. »Derartige ›Freizeitveranstaltungen‹ sind #ethisch nicht vertretbar und müssen verboten werden.«

Stellungnahme

Distanzflüge stützen sich auf das natürliche Heimfindevermögen der Tauben und dienen zur Sicherung ihres angeborenen einmaligen Heimfindevermögens und der Eigenschaft, den heimatlichen Schlag immer zu erreichen. Hierdurch sichern die Züchter unseres Verbandes den Fortbestand der Brieftaube als Kulturgut. Der Umgang mit und die Zucht von Brieftauben erfordert spezielles Wissen. In diesem Jahr wurde die Weitergabe von Wissen und Können auf die Bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Distanzflüge können nur erfolgreich ausgeübt werden, wenn den Tieren optimale Bedingungen geboten werden sowie ein Heimatschlag, in dem sie sich wohlfühlen. Um die Distanzflüge tierschutzrechtlich einwandfrei zu gestalten, liegt diesen ein Regelwerk zugrunde, welches jedes Jahr vom Verband Deutscher #Brieftaubenzüchter ausgearbeitet wird und sich den neusten Gegebenheiten anpasst. Aufgrund neuster Techniken können diese immer weiterentwickelt werden. So werden den Tauben auf den Flügen beste Bedingungen gewährleistet. Alle Taubentransporter (Kabinenexpresse) sind auf die Bedürfnisse der Tauben ausgerichtet (Belüftung und Tränksysteme) sind mit einem #GPS System ausgestattet, sodass die zuständigen Flugleiter immer über den Standort des Kabinenwagens informiert sind. Jeder Flug wird durch einen Flugleiter betreut, welcher sich durch die Erfüllung spezieller Zertifizierungsrichtlinien qualifizieren muss. Des Weiteren sorgt eine Flugsicherungskommission dafür, dass die Tauben nur aufgelassen werden dürfen, wenn die Wetterbedingungen stimmen. Die Brieftauben werden zudem tierschutzrechtlich einwandfrei auf die Distanzflüge vorbereitet. Zu den Vorbereitungen zählen neben selbstverständlicher Gesundheit der Tiere eine intensive Pflege durch den Züchter, insbesondere ein gezieltes Flugtraining sowie eine zweckmäßige Fütterung. Zur Überprüfung des Gesundheitszustandes der Tauben steht den Züchtern bereits seit 1972 eine eigene Verbands- Taubenklinik in Essen zu Verfügung. Die Tierärzte verfügen über beste Kenntnisse für die spezielle Behandlung von Brieftauben.

Aussage von Peta

Taubenwettflüge widersprechen dem Tierschutzgesetz: Nach Paragraph 3 ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem legt das Gesetz fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind.

Stellungnahme

Distanzflüge widersprechen nicht dem #Tierschutzgesetz. Brieftauben werden keine Leistungen abverlangt, die ihre Kräfte übersteigen. Brieftauben besitzen von #Natur aus ein starkes Heimfindevermögen. Durch tierschutzgerechte Trainings mit langsam steigernden Distanzen werden sie optimal auf die Flüge vorbereitet, die dem Erhalt der einzigartigen Fähigkeiten der Brieftaube dienen. Um optimal auf die Distanzflüge vorbereitet zu sein, erhalten Brieftauben zudem eine zweckmäßige Fütterung. An Distanzflügen nehmen nur die Brieftauben teil, die gesund und ausreichend trainiert sind.

Aussage von Peta, »hohe Verlustraten bei Wettflügen«

Eine Studie beziffert bei Taubenwettflügen Verlustraten von durchschnittlich 53 Prozent pro Saison. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals tierschutzwidrig, indem sie am Hals der Tauben ziehen oder ihren Kopf umdrehen – all das ohne Betäubung.

Stellungnahme

Diese Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Sicherlich kann diese Zahl auch nicht belegt werden. »Verlustrate« ist bereits ein irreführendes Wort. Oft wird in diesem Zusammenhang die Warzecha-Studie zitiert. Die Studie spricht selbst auf Seite 4 in den Erläuterungen der Begrifflichkeiten von sogenannten »Setzverlusten«, einen besseren Begriff habe man nicht finden können. Hier wird also lediglich die Differenz der teilnehmenden Tauben an Flug B zu Flug A als prozentualer Wert abgebildet. Verlust ist also nicht mit dem Tod der Tiere gleichzusetzen. Hier werden also ebenfalls die Tauben als Verlust gewertet, die aufgrund verschiedener Reisemethoden gar nicht durchgehend auf die Reise geschickt werden. Außerdem kommt es auch vor, dass nicht jeder Züchter, aufgrund von Urlaub oder Ähnlichem, an jedem Flug in der Saison teilnimmt. Auch in diesen Fällen werden weniger Tauben gesetzt, was die Verlustrate nach Berechnung der Peta, Warzecha,   erhöht, aber keinesfalls ein Wegbleiben der Tiere zeigt. Außerdem führen Formschwächen dazu, dass Tauben nicht an Flügen teilnehmen können. Auch diese Tiere werden offensichtlich in der »Verlustrate« aufgeführt, sitzen aber auf ihrem Schlag. Im Falle zunächst nicht heimkehrender Tauben ist es ja so, dass die Tiere an den darauffolgenden Tagen zurückkehren oder zunächst in einen anderen Schlag fliegen und erst später den Heimweg antreten. Die verspätete Rückkehr ist in der Regel anlage- und umweltbedingt. Angriffe von Greifvögeln führen immer häufiger zum Tod der Tiere oder auch zur Vertreibung vom Heimatschlag. Oft werden Brieftauben aber auch am Haus beim tierschutzgerechten Freiflug von Greifvögeln geschlagen.

Aussage von Peta, »Wettflüge erhöhen Taubenpopulation in Städten«

In Deutschland nimmt etwa die Hälfte der knapp 50.000 Brieftaubenzüchter an Wettflügen teil. Schätzungsweise 2,5 Millionen sogenannte Brieftauben werden in deutschen Taubenschlägen gehalten. Die städtischen Taubenpopulationen werden stetig mit gestrandeten Tieren aus Wettflügen und deren Nachkommen gespeist. Dort haben die Tiere aufgrund der Konditionierung auf Spezialnahrung und ihrer Domestikation schlechte Überlebenschancen. Die »gestrandeten« Vögel – deren Fortpflanzungsrate zuchtbedingt hoch ist – sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt und führen in den Städten oft ein Leben am Rande des Hungertodes.

Stellungnahme

Diese Behauptung ist durch mehrjährige Versuchsreihen in der Forschung widerlegt worden. Insbesondere in der Arbeit von Dr. Daniel Haag Wackernagel, #Universität Basel, ist bewiesen worden, dass verirrte Brieftauben nur sehr selten in Stadttaubenschwärmen zu sehen sind. Brieftauben sind Heimtiere und daher von ihrem Lebensraum und ihrer Haltung her nicht in der Lage, sich mit den Bedingungen und dem Lebensraum der Stadt abzufinden. Dr. Haag Wackernagel bestätigt in seiner Arbeit auch, dass eine erfolgreiche Verpaarung nur sehr selten stattfindet. Sollte sich aber einmal eine Brieftaube verfliegen, müssen sie sofort gemeldet werden, um schnellstmöglich in ihren Heimatschlag zurückzukehren.

Nach Paragraph 3, Nummer 6, der Verbandssatzung müssen Brieftauben zu Identifikationszwecken mindestens mit der Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sein. Für verirrte Tauben gibt es vom Verband eine »Zugeflogenen Regelung«. Diese verpflichtet jeden Züchter, zugeflogene Tauben so zu versorgen, dass sie aus eigener Kraft zu ihrem Heimatschlag zurückfliegen können. Ist dies nicht möglich, müssen die Tauben dem Besitzer anhand ihrer Ringnummer gemeldet werden, sodass dieser die Taube abholen kann.

Um eine schnelle und unkomplizierte Rückführung zum Wohl der Tauben zu gewährleisten hat der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter ein bundesweites #Netzwerk an Vertrauenspersonen installiert. Über die unkomplizierte Postleitzahlensuche auf der #Homepage des Verbandes kann so von jedem der direkte Ansprechpartner in seiner Nähe ausfindig gemacht werden, der die Tauben bei Privatpersonen abholt und sich um die Rückführung in ihren Heimatschlag kümmert.

Kümmert sich der Besitzer nicht ordnungsgemäß um seine Taube, sollte er dem Verband gemeldet werden. Das Ehrengericht des Verbandes verfolgt Angelegenheiten dieser Art. Für Tauben, die Privatpersonen zufliegen, hat der Verband ein deutschlandweites Netzwerk von »Vertrauensmännern«, die sich um die Rückführung der Tauben kümmern.

Holger Sommer, Öffentlichkeitsbeauftragter und Flugleiter, Reisevereinigung Bielefeld und Regionalgruppe 258

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