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Verbraucherzentrale NRW, Preiserhöhung bei Energieverträgen mit Preisgarantie unzulässigZoom Button

Foto: Brett Sayles, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale NRW, Preiserhöhung bei Energieverträgen mit Preisgarantie unzulässig

#Verbraucherzentrale #NRW, Preiserhöhung bei Energieverträgen mit Preisgarantie unzulässig

  • Verbraucherzentrale NRW geht gegen Extra Energie GmbH und Extra Grün GmbH vor

  • Anbieter erhöhen Preise für Strom und Gas trotz vereinbarter Festpreise

  • Verbraucherzentrale NRW beantragt einstweilige Verfügungen beim Landgericht Düsseldorf

  • Betroffene Kunden sollten Preiserhöhung und AGB Änderung widersprechen

Zahlreiche Kunden der Extra Energie GmbH und der Extra Grün GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein erhielten Ende Juli ein Schreiben, das sie über eine Erhöhung ihres #Stromtarifs oder #Gastarifes informiert. Und das obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen haben, die ihnen gleichbleibende Preise garantieren. Die Anbieter begründen die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas. Ihre eigenen Klauselwerke lassen aber Erhöhungen aus diesen Gründen nicht zu. Die Verbraucherzentrale NRW hält daher die Preiserhöhungen für unwirksam und hat einstweilige Verfügungen gegen die Extra Energie GmbH und die Extra Grün GmbH beim Landgericht Düsseldorf beantragt.

Preisgarantien trotz Energiepreiskrise weiterhin gültig

»Extra Energie und Extra Grün haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde«, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. »Die beiden Energieversorger haben sich mit ihren Angeboten gezielt als krisensichere Unternehmen vermarktet, um Kund:innen zu werben. Damit sind sie bewusst ein unternehmerisches Risiko eingegangen. Die steigenden Beschaffungskosten können sie nun nicht einfach durch kurzfristige Vertragsänderungen auf die Verbraucher abwälzen.«

Bei den angebotenen Festpreisen handelt es sich um sogenannte eingeschränkte Preisgarantien. Das bedeutet, dass lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig sind, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Für die Preissicherheit zahlen Verbraucher:innen in der Regel einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie. »Preisgarantien und der damit verbundene Schutz vor Preiserhöhungen sind für Verbraucher:innen der Hauptgrund für den Abschluss entsprechender Verträge, insbesondere in Zeiten wie diesen«, sagt Schuldzinski. Betroffene sollten der #Preiserhöhung und der Änderung der #AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern. »Wir halten eine Entscheidung in dieser Sache für wichtig, um eine Welle von Trittbrettfahrern zu verhindern, die vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen.«

Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern. Die #Verbraucherzentrale #NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.

Hintergrund

Die Extra Energie GmbH beliefert mit den Marken Extra Energie, prioenergie und HitEnergie Privathaushalte mit Strom und Gas. Extra Grün GmbH ist ein #Stromversorger und #Gasversorger. Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer und dieselbe Geschäftsadresse.

Weitere Informationen und Links

  • Musterbrief zum Widerspruch gegen die Preiserhöhung von Extra Energie und Extra Grün, mehr

  • Weitere Informationen für Verbraucher zur Energiepreiskrise bietet die Verbraucherzentrale NRW hier
Verbraucherzentrale NRW
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