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Hautkrebs verhindern, arbeitsmedizinische Vorsorge zu UV Strahlung nutzen, AMD der BG BAU bietet umfassende Beratung
Berlin, 21. Juli 2022
Mit dem Sommer nehmen die Sonnenstunden zu und damit auch die #ultraviolette (UV) Strahlung, die gefährliche Folgen für die Gesundheit haben kann. Vor allem #Hautkrebs ist auf dem Vormarsch und zählt mittlerweile zu den häufigsten Berufskrankheiten bei den Versicherten der #Berufsgenossenschaft der #Bauwirtschaft (BG BAU). Deshalb sind die arbeitsmedizinische Vorsorge und eine wirksame Prävention wichtig. Der #Arbeitsmedizinische #Dienst (AMD) der BG BAU leistet mit seinem Vorsorgeangebot einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beschäftigten der #Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die meist im Freien tätig sind.
»Die natürliche #UV Strahlung der Sonne ist als karzinogen der Klasse I eingestuft. Damit gilt sie als ebenso krebserzeugend wie zum Beispiel Asbestfasern. Personen, die beruflich über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt waren, haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein zwei- bis dreimal höheres Risiko, an einem Plattenepithelkarzinom beziehungsweise dessen Vorstufen zu erkranken«, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. »Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu schützen.«
Seit 2019 müssen #Arbeitgeber, deren Beschäftigte »Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag« ausüben, diesen Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten – so schreibt es die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ARBMEDVV) vor. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll somit die Beschäftigungsfähigkeit erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz stärken.
Die Voraussetzungen für eine Angebotsvorsorge werden durch die konkretisierende Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.3) definiert. Danach muss Beschäftigten, die im Zeitraum April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen jeweils mindestens eine Stunde zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ) Tätigkeiten im Freien ausüben, eine solche Vorsorge angeboten werden. Grundlage einer Entscheidung für eine Vorsorge ist außerdem die Gefährdungsbeurteilung.
Dr. Wahl Wachendorf: »Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit einer umfassenden Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind. Die Arbeitsmediziner klären auf und beraten zu wirksamen Schutzmaßnahmen.«
In den letzten Jahren verzeichnete der AMD eine zunehmende Nachfrage nach Vorsorgen zum Thema UV Strahlung. Während es im Jahr 2019 noch rund 60.000 UV Vorsorgen waren, stieg die Zahl in 2020 auf etwa 71.000 Untersuchungen. Der positive Trend setzte sich im vergangenen Jahr mit einem Anstieg auf rund 84.000 Vorsorgen fort.
»Die Rückmeldungen machen deutlich, dass das Thema Schutz vor UV Strahlung bei Unternehmen und Beschäftigten mittlerweile einen immer höheren Stellenwert hat. Das wollen wir nutzen, um weiterhin in diesem Bereich für die Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten aktiv zu sein und gesundheitliche Folgeschäden verhüten«, so Dr. Wahl Wachendorf.
Hintergrund BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.