Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Polizei Gütersloh, illegales Rennen durch Polizei entdeckt
Am 13. Juli 2022 fuhren Polizeibeamte des Verkehrsdienstes mit einem Zivilwagen der Polizei auf der Brockhäger Straße beziehungsweise Brockhagener Straße von Gütersloh in Richtung Halle. Kurz vor der Kreuzung mit der Münsterlandstraße wurden sie von einem hochmotorisierten #Pkw #Mercedes #AMG überholt. Nach der Kreuzung überholte dieser #Pkw mehrere andere Fahrzeuge unter Zuhilfenahme der Gegenfahrspur für Linksabbieger, sowie der Sperrfläche. Er erhöhte sein Tempo weiter und überholte, auch bis kurz vor die Rechtskurve, weiter andere Verkehrsteilnehmer. Danach beschleunigte er weiter bis weit mehr als 170 Kilometer pro Stunde. die Beamten der #Polizei #Gütersloh nahmen die Verfolgung auf und konnten ihn erst in Brockhagen, unter Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten einholen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden Führerschein und Fahrzeug des »Täters« sichergestellt. Der 40 jährige #Fahrer war erst nach einem eindringlichen verkehrsdidaktischen Gespräch einsichtig und bedauerte seine Fahrweise, allerdings zu spät.
Entgegen landläufiger Meinung müssen an einem solchen #Rennen nicht unbedingt 2 Fahrzeuge beteiligt sein. Die an den Tag gelegte groß verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise zur Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit kann auch durch »Einzeltäter« begangen werden. Die oben genannten Maßnahmen sind nach einem solchen Delikt Standard und beides unterliegt der Einziehung oder Verwertung.