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Ein Jahr nach der Flutkatastrophe, Treffen kann es jedenZoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Ein Jahr nach der Flutkatastrophe, Treffen kann es jeden

Ein Jahr nach der Flutkatastrophe, Treffen kann es jeden

  • So ist das Eigenheim bei Überschwemmung, Starkregen & Co. richtig geschützt

Von der Ausnahme zur #Regel: Jedes Jahr aufs Neue stehen plötzlich ganze Landstriche unter #Wasser. Häuser, Hausrat und Autos werden durch Sturm und Wassermassen beschädigt oder gar zerstört. Trauriger Höhepunkt war bisher die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Doch auch in diesem Sommer gab es bereits Unwetter mit erheblichen Schäden. Guter Schutz ist in diesen Fällen wichtig. »Hauseigentümer sollten die Gefahr nicht unterschätzen«, rät Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Die Unwetterphänomene nehmen zu. »Treffen kann es jeden«, warnt Opfermann. Durch Starkregen werden ganze Straßenzüge binnen Minuten zu reißenden Strömen – ganz unabhängig von Flüssen oder Seen. »Nicht selten ist das Auto besser versichert als die eigene Immobilie, deshalb sollten alle im eigenen Interesse ihren Versicherungsordner zur Hand nehmen und den Schutz ihrer vier Wände genau überprüfen – bestenfalls vor dem nächsten Starkregen. Denn das nächste Unwetter kommt bestimmt.«

Diese Punkte gilt es zu beachten …

Elementarschadenversicherung

Guter Schutz beginnt bei der Prüfung der eigenen Immobilie und des Versicherungsschutzes. Zumeist ist das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung zwar geschützt, Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren müssen jedoch extra in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diesen wichtigen Schutz einer Elementarschadenversicherung hat aber aktuell nur rund jedes zweite Haus. Auch die Hausratversicherung, die Hab und Gut in Wohnzimmer und Keller im Schadensfall ersetzt, kann um diesen Schutz sinnvoll erweitert werden. Die #Kfz #Versicherung muss mindestens Teilkaskoschutz umfassen, um auch Überschwemmungsschäden mitversichert zu haben.

Baulicher Schutz vor #Starkregen und #Hochwasser

»Neben dem passenden Schutz im Versicherungsordner sollten auch Maßnahmen am und im Haus geprüft werden«, rät Opfermann, »im besten Falle laufen Keller & Co. gar nicht erst voll.« So können vielleicht die Lichtschächte geschützt oder Rückstauklappen installiert werden. Letztere verhindern das Eindringen von Wasser durch die Kanalisation, wenn diese durch Regen oder Flut vollgelaufen ist und das Wasser durch die Ableitungsrohre wieder ins Haus drückt.

Löchriger Versicherungsschutz

So wie das Auto oder die Heizungsanlage sollte auch der Versicherungsschutz regelmäßig einer Inspektion unterzogen werden. Einmal abgeschlossen, verstaubt manch alter Vertrag im Ordner und offenbart seine Lücken im Versicherungsschutz erst wenn es zu spät ist: nämlich im Schadensfall. Doch der bösen Überraschung kann vorgebeugt werden, indem der Schutz regelmäßig überprüft und an Bedarf und aktuelle Bedingungen angepasst wird. Wer nach Vertragsabschluss die Wohnfläche durch einen Keller- oder Dachausbau erweitert hat, eine Fußbodenheizung eingebaut oder eine #Photovoltaik Anlage auf das Dach gesetzt hat, muss dies dem Versicherer mitteilen. So kann die bestehende #Police angepasst oder auch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Vorteil: Häufig bieten aktuelle Bedingungen wichtige Bausteine, die im Schadensfall viel Ärger und Geld sparen können, wie zum Beispiel bei grob fahrlässig verschuldeten Schäden.

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