Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Verbraucherzentrale NRW, »Wussten Sie … dass Verträge auch ohne Unterschrift gültig sein können?«Zoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale NRW, »Wussten Sie … dass Verträge auch ohne Unterschrift gültig sein können?«

Verbraucherzentrale NRW, »Wussten Sie … dass Verträge auch ohne Unterschrift gültig sein können?«

In unserem Alltag schließen wir ständig Verträge ab. Manchmal sogar mehrmals täglich. Wer sich morgens beim Bäcker ein belegtes #Brötchen kauft, schließt einen #Kaufvertrag ab. Durch den #Friseurbesuch am Nachmittag  geht man einen Dienstleistungsvertrag ein. Und wenn am Abend das #Fahrrad zur #Reparatur gebracht wird, kommt ein Werkvertrag zustande. In all diesen Fällen ist keine Unterschrift erforderlich, erklärt die #Verbraucherzentrale NRW. Selbst ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Nur für wenige Vertragstypen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Immobilienkauf, einer Bürgschaft oder einer Schenkung.

Die Unterschrift ist also eher die Ausnahme als die Regel. Trotzdem gehen viele Menschen davon aus, dass erst die #Unterschrift einen Vertrag endgültig besiegelt. Diese Fehlannahme kann zu bösen Überraschungen führen. So schließen #Verbraucher immer wieder ungewollt und nichtsahnend Verträge am #Telefon ab. Denn auch hier reicht die mündliche Einwilligung häufig aus. Unseriöse Firmen nutzen das aus und versuchen gezielt, ihre Verträge am Telefon unterzujubeln. Die gute Nachricht:  Wer als Privatperson einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hat, kann ihn binnen 14 Tagen widerrufen.

Verbraucherzentrale NRW Online
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh