Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Flugausfälle, das steht Betroffenen zu, von Ausgleichszahlungen bis Übernachtungskosten, Tipps der ADAC ClubjuristenZoom Button

Symbolbild, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Flugausfälle, das steht Betroffenen zu, von Ausgleichszahlungen bis Übernachtungskosten, Tipps der ADAC Clubjuristen

Flugausfälle, das steht Betroffenen zu, von Ausgleichszahlungen bis Übernachtungskosten, Tipps der ADAC Clubjuristen

München (ots)

Chaos an den Flughäfen. Wegen Personalmangels beim Flughafenpersonal, Abfertigungspersonal oder Kabinenpersonal und Streiks streichen #Fluggesellschaften derzeit viele Flüge. Die Sommerferien starten und eine Besserung der Lage scheint nicht in Sicht. Welche Rechte betroffene Fluggäste in solchen Fällen haben und wie man sich am Flughafen richtig verhält, erklären #ADAC #Clubjuristen.

Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3.500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern.

Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Während der Wartezeit am Flughafen muss die Airline die Passagiere mit Essen und Getränken verpflegen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.

Bietet die #Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet. Die ADAC Clubjuristen raten: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.

Tipps für richtiges Verhalten am Flughafen

Wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wird, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline Informationen besorgen und sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Von nun an sollten außerdem alle Belege für anfallende Verpflegungskosten aufbewahrt werden. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, sollte man umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe bietet der ADAC Entschädigungsrechner. Mit diesem können Flugreisende ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend geltend machen: Das geht entweder selbst über den ADAC #Musterbrief, durch Anrufen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die Beauftragung eines Anwalts oder mit Hilfe des ADAC Partners My Fly Right.

ADAC Online
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh