Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Bad Salzuflen richtet Kulturfonds ein, jährlich 10.000 Euro
Die Stadt Bad Salzuflen möchte kulturell Engagierte fördern, die für die Realisierung von kulturellen #Kleinprojekten auf eigene Mittel angewiesen sind, da sie nicht an eine Institution angebunden sind. »Wir sind überzeugt, dass noch nicht alle Kulturperlen in Bad Salzuflen genügend Chancen auf öffentliche Wahrnehmung hatten. Das wollen wir auch mit Unterstützung durch den Kulturfonds ändern«, kommentiert Bürgermeister Tolkemitt den Kulturfonds. Die Stadt Bad Salzuflen stellt in ihrem Haushalt dafür jährlich 10.000 Euro zur Verfügung. In der Stadt ansässigen Akteuren können so projektbezogene Zuschüsse gewährt werden, über die Anträge entscheidet der Ausschuss für #Gesundheit, #Touristik und #Kultur. Gerade mit Blick auf die Einschränkungen im Zuge der #Corona Pandemie sollen dem kulturellen Leben der Stadt so zusätzliche Impulse gegeben werden.
Unterstützt werden können alle Aktivitäten, die das Kulturangebot in der Stadt Bad Salzuflen bereichern, sich an die Öffentlichkeit wenden und einen kulturellen Mehrwert darstellen. Bedingung hierbei ist, dass die kulturellen Maßnahmen Projektcharakter haben, das heißt, dass sie einer zeitlichen und finanziellen Begrenzung unterliegen, in sich abgeschlossen sind, keine Folgekosten beinhalten und öffentlich und kostenfrei zugänglich sind. Maximal 70 Prozent der Gesamtkosten können bezuschusst werden, mit diesen Zuschüssen dürfen keine Rücklagen gebildet werden.
Die Anträge zur Förderung durch den Kulturfonds können ab sofort formlos eingereicht werden und sind jeweils bis zum 30. April, 30. August und 31. Dezember eines Jahres abzugeben. Der Ausschuss für Gesundheit, Touristik und Kultur entscheidet auf Grundlage der Förderrichtlinien über den Antrag in der ersten Sitzung nach dem jeweiligen Fristende. Weitere Infos zum Kulturfonds der Stadt Bad Salzuflen, zu den Förderrichtlinien und zu dem Antrag auf Fördermittel finden sich #online.