Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Das Auto der Zukunft, der Behördenantrieb per Verwaltungsvorschrift, Change Mobility CO2 neutral
Im Rahmen der Change Mobility wird über neue Antriebsarten nachgedacht. Eine Lösung ist ein Auto, das mit Wasser läuft (dazu existiert ein Video des Erfinders). Man befüllt den Tank mit Wasser. Der Motor läuft dann mit Strom aus einer Brennstoffzelle. Und die wird mit Wasserstoff betrieben, der mit dem Strom, den ja der Motor erzeugt, elektrolysiert wird.
Ein völlig neuer, noch umweltfreundlicherer Ansatz ist der Behördenantrieb per Verwaltungsvorschrift, der in etwa so betrieben werden könnte …
Sehr geehrtes Fahrzeug.
Da Sie laut §§ 24, 67, hier Abs. 3, 7, 28, jeweils Nr. 1, 2 und 7, StVZO, und im Rahmen der EU Gesetzgebung laut Richtlinie z. Str. V. vom 23. 7. 2017, zur Kategorie der ›Fahrzeuge‹ gehören, fordert Sie der Unterzeichner hiermit auf, umgehend nach Eingang dieses Schreibens (vorab per Fax), spätestens jedoch per 17. 24. 2022, 12.32 Uhr, sich in Bewegung zu setzen. Und zwar gemäß § 76, Abs. 3, UwKSG, ohne Betankung mit einem Kraftstoff, gleich welcher Art. Der Unterzeichner verweist hier auf die Bezeichnung »Kraftstoff« gemäß §§ 4, 6, Abs. 1, 2, ff., KDVG, wonach Sie verpflichtet sind, ohne sogenannte »Verbrennerkraftstoffe« im Sinne von Art. 7, EU FBR, und ohne »Strom« im Rahmen der Verordnung für »Weitere Treibstoffe und Kraftstoffe« im Sinne der Allgemeinen Automobilen Mobilität, sich von Bürger*innen und Autofahrer*innen in den Zustand der Inbetriebnahme und des Fortbewegungstattfindens versetzen zu lassen (vulgo des »Fahrens«).
Bei Nichtbefolgung droht Verschrottung. Durch Annahme dieses Schreibens erklärt der*die Empfänger*in die Zurkenntnisnahme der vorgenannten Rechtsbelehrung. Eine Rechtsbehelfsbelehrung wird im Anhang beigefügt.
Hochachtungsvoll, in Vertretung, Tosca Amrei Müller-Lüdenscheid.