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Hauptzollamt Potsdam, Brandenburger Gaststätten kontrolliert, Zoll prüft bundesweit im GaststättengewerbeZoom Button

Symbolfoto Zollkontrolle. Foto: Hauptzollamt Potsdam, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Hauptzollamt Potsdam, Brandenburger Gaststätten kontrolliert, Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe

#Hauptzollamt Potsdam, Brandenburger #Gaststätten kontrolliert, #Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe

Potsdam (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle #Schwarzarbeit der Zollverwaltung führten am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im #Gaststättengewerbe durch.

Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen #Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung.

Das Hauptzollamtes Potsdam beteiligten sich an den Kontrollen mit 23 Beamten und prüfte in den Abendstunden 11 Gaststätten in den Städten Potsdam, Königs Wusterhausen und Beelitz. Die Potsdamer Zöllner befragten hierbei mehr als 50 Arbeitnehmer und prüften in 5 Gaststätten die Geschäftsunterlagen. In sieben Fällen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, unter anderem wegen fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung oder nicht mitgeführten Ausweisdokumenten.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die #Finanzkontrolle #Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Hauptzollamt Potsdam Online

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