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Apothekerverband, Tabletten nur im Ausnahmefall zerteilen

#Apothekerverband, Tabletten nur im Ausnahmefall zerteilen

Berlin, Meran, 25. Mai 2022

Tabletten sollten von Patienten nur in Ausnahmefällen zerteilt werden. »Grundsätzlich gilt: Finger weg vom Zerteilen, nehmen Sie die Tabletten wenn möglich als Ganzes ein! Das Zerbrechen oder Zerteilen von Tabletten hat viele Nachteile. Nutzen Sie den pharmazeutischen Sachverstand Ihres Apothekenteams und fragen Sie nach, bevor Sie eine Tablette beschädigen«, sagte Prof. Dr. Rolf Daniels beim pharmacon, einem Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Pharmazeutische Technologie an der Universität Tübingen. In der Regel stehen Tabletten in allen benötigten Dosierungen zur Verfügung.

Ein Grund für das Zerteilen großer Tabletten sind Schluckprobleme. Daniels: »Zerteilte Tabletten lassen sich leichter schlucken. Aber die negativen Aspekte überwiegen eindeutig. Durch das Zerteilen wird die Dosierung der Bruchstücke ungenauer, außerdem kann sich die Wirkung verändern. Unterdosierungen und Überdosierungen sind möglich.« #Tabletten dürfen nur geteilt werden, wenn die im Beipackzettel oder in der Fachinformation ausdrücklich ermöglicht wird. Daniels: »Bei wirkstoffgleichen Tabletten ist das Zerteilen je nach Hersteller mal möglich, mal nicht. Fragen Sie Ihr Apothekenteam, ob ein Zerteilen beim jeweiligen Präparat eine Option ist.« Eine Bruchkerbe ist leider kein verlässlicher Hinweis, denn es gibt so genannte »Schmuckkerben« bei einigen Präparaten, die trotzdem nie geteilt werden dürfen.

Wenn Patienten Probleme damit haben, bestimmte feste Arzneiformen wie Tabletten oder Kapseln zu schlucken, kennen Apotheker verschiedene Tricks und Hilfsmittel. Dazu gehört unter anderem die Einnahme mit gelartigen Einnahmehilfen. Darüber hinaus gibt es in Apotheken Applikationshilfen. Daniels: »Sprechen Sie mit dem Team Ihrer Apotheke, wenn Sie Probleme bei der Anwendung von Arzneimitteln haben. Im Gespräch können arzneimittelbezogene Probleme so gut wie immer gelöst werden.«

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Online
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