Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Bitkom, Bundesrat will Weg für #autonomes #Fahren frei machen
Berlin, 20. Mai 2022
Der #Bundesrat will heute über die Verordnung zum autonomen Fahren (AFGBV) entscheiden. Damit würde das bereits vor einem Jahr im Mai 2021 verabschiedete Gesetz zum autonomen Fahren praktisch umsetzbar. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
»Deutschland kann heute Verkehrsgeschichte schreiben. Als erstes und einziges Land weltweit hat die Bundesrepublik bereits vor gut einem Jahr ein Gesetz zum autonomen Fahren im landesweiten Regelbetrieb beschlossen – doch bislang fehlt die notwendige Verordnung, damit autonome Fahrzeuge wirklich auf die Straßen kommen können. Die Politik hat sich für die mühevolle Abstimmung zwischen Bund und Ländern viel Zeit genommen, nun sollten Bundesrat und im Anschluss das Bundesverkehrsministerium dem vorliegenden Kompromiss rasch zustimmen. Wir müssen unsere Pole Position bei dieser Zukunftstechnologie nutzen. Jetzt gilt es, Gesetz und Verordnung umzusetzen und technisch ausgereifte Fahrzeuge schnellstmöglich auf die Straße zu bekommen und in den Regelbetrieb zu überführen.
Die von den Ländern eingebrachten Änderungen machen die Verordnung vor allem wirtschaftlich umsetzbar und damit alltagstauglich, ohne die hohen Sicherheitsstandards aufzugeben. So muss die Technische Aufsicht beim autonomen Fahren nicht mehr durch einen studierten Ingenieur erfolgen, sie kann auch durch regelmäßig geschulte Personen mit einschlägiger Berufserfahrung erfolgen. Autonome Fahrzeuge sollen zudem täglich vor Betriebsbeginn einer Kontrolle unterzogen werden, es wird aber keine in der Praxis kaum umsetzbare Prüfung vor jedem Fahrtantritt mehr verlangt. Damit hat Deutschland die Chance, weltweit nicht nur als führender Automobilstandort, sondern als Mobilitätsstandort wahrgenommen zu werden.«