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Gütersloh, 18 Verbote im Supermarkt, Stiftung WarentestZoom Button

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Gütersloh, 18 Verbote im Supermarkt, Stiftung Warentest

Gütersloh, 18 Verbote im Supermarkt, Stiftung Warentest

Alle kaufen im Supermarkt ein, um sich mit Lebensmitteln einzudecken. Manche täglich, manche wöchentlich zum großen Wocheneinkauf. Aber nur wenige machen sich über die Regeln Gedanken, die im Supermarkt herrschen. Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?

  1. Nur mal kurz probieren?

    Gerade bei kleinen Früchten wollen viele nur kurz kosten, um zu wissen, was sie kaufen. Strenggenommen ist das Diebstahl. Denn man isst etwas, das Eigentum des Supermarktes ist, ohne es zu bezahlen.

  2. Etwas schon vor der Kasse trinken oder essen

    Man ist unterwegs zur Kasse, will es kaufen und bezahlen – warum nicht einen Schluck trinken oder einen kleinen Happen essen? Aber der Händler hat keine Garantie, dass man das Produkt wirklich kaufen wird, und bevor man es nicht gekauft und bezahlt hat, ist das strenggenommen verboten.

  3. Kaputte Produkte, Heruntergefallenes

    Man steht im Supermarkt, der Gang ist eng, und etwas fällt herunter, zerbricht, oder wird unbrauchbar. Was nun? Die meisten Händler sind kulant und fordern keinen Schadensersatz. Eigentlich müsste der Schaden erstattet werden. Es sei denn, der Supermarkt hätte grob fahrlässig gehandelt.

  4. Verpackungen öffnen

    Wer sich unsicher ist, wirft gerne einen Blick in die Verpackung. Das ist meist kein Problem, wenn das Produkt unbeschadet bleibt und die Verpackung keine Gebrauchsspuren davonträgt. Heikel ist es bei Lebensmitteln.

  5. Großeinkauf

    Die Entscheidung über die Menge wird nicht vom Käufer gefällt. Eigentlich ist es nur gestattet, in handelsüblichen Mengen einzukaufen, damit andere Kunden auch noch etwas von dem Produkt abbekommen.

  6. Kleingeld

    Der Kassierer muss nicht mehr als 50 Münzen annehmen. Alles darüber hinaus gilt in der Rechtspraxis als nicht zumutbar.

  7. Einkaufswagen mitnehmen

    Gerade in Großstädten nehmen manche den Einkaufswagen mit. Selbst wenn der Einkaufswagen wieder zurückgebracht wird, ist das verboten. Da viele Eltern oder Kinder die kleinen Kinder Einkaufswagen mitnehmen, hat man sie mit einer Fahne ausgestattet. So passt der Wagen nicht in den Kofferraum.

  8. Umtausch

    Anders als in Modegeschäften ist ein Umtausch nur möglich, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten oder Mängel ersichtlich sind.

  9. Anfassen und zurücklegen

    Das darf man, außer, es handelt sich um unverpackte Ware wie Brot oder Brötchen. Wer so etwas angefasst hat, ist verpflichtet, es auch zu kaufen. Das gilt auch für Produkte, die an der Frischetheke abepackt wurden oder Tiefkühlprodukte, die lange im Einkaufswagen liegen. Das Argument ist, dass die Produkte aus Hygienegründen und Gesundheitsgründen nicht mehr an Andere verkauft werden können.

  10. Eigene Tasche nutzen

    Das gilt als (versuchter) Diebstahl, weil für den Supermarkt nicht klar ist, dass der Kunde die Produkte an der Kasse auch wirklich bezahlen wird. Wer seine Tasche nutzt, nicht verschließt, und an der Kasse entleert vorzeigt, wird aber selten Probleme bekommen.

  11. Gefundenes Geld behalten

    Im Supermarkt gefundenes Geld gehört dem Supermarkt. Man muss es, wenn man es findet, dem Betreiber geben.

  12. Zeitungen lesen und nicht kaufen

    Das ist nicht verboten. Aber wenn sie kaputtgehen oder zerknickt werden, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde bezahlt. Eselsohren reichen. Der Betreiber des Supermarktes hat auch das Hausrecht und kann es verbieten, dass in seinem Laden zu gelesen wird. Sollte man sich widersetzen, kann man ein Hausverbot erteilt bekommen.
  13. Am Shampoo schnuppern

    Grundsätzlich ist es erlaubt, am Shampoo zu schnuppern, wenn sich die Verpackung danach ohne Schaden wieder schließen lässt. Oft werden auch »Tester« angeboten. Aber damit sollte man es nicht übertreiben.

  14. Minibeträge mit »EC Karte« (Debitcard) bezahlen

    Einen Würfel Hefe für 11 Cent mit der EC Karte bezahlen? Das geht aber nicht in jedem Geschäft. Viele Läden weisen einen Mindestbetrag von 5 oder 10 Euro aus, da für sie Gebühren anfallen, die dann nicht gedeckt werden.

  15. Pfandbon erst nach Wochen abgeben

    An der Kasse muss es oft schnellgehen und unter Umständen vergisst man einen Pfandbon. In der Regel werden sie auch nach Wochen noch angenommen. Aber die Bons müssen in derselben Filiale eingetauscht werden, in der sie ausgestellt wurden. Rein rechtlich verjähren sie nach 3 Jahren.

  16. Zerdrückte Pfandflaschen

    Manchmal hat sich das Etikett mit dem Strichcode gelöst oder eine Pfandflasche ist zerdrück, sodass sie der Automat nicht annimmt. Wenn der Strichcode und das Logo noch zu erkennen sind, müssen die Mitarbeiter das Pfand ausbezahlen.
  17. Vor dem Wiegen das Grün an Möhren entfernen

    Das ist verboten. Denn der Kilopreis wird immer mit dem Grün berechnet. Das gilt ebenso für Bananen oder andere Dinge, die man schälen kann.

  18. Zu viel herausgegebenes Wechselgeld behalten

    Man ist nicht dazu verpflichtet, den Kassierer darauf aufmerksam zu machen. Sollten er oder jemand anders aber den Fehler bemerken, muss man das Geld zurückzahlen. Sonst liegt eine strafbare, »ungerechtfertigte Bereicherung« vor. Sie liegt nur dann nicht vor, wenn man es nicht bemerkt, und wenn also kein Vorsatz vorliegt.
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