Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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#Polizei #Gütersloh, Kooperative Schwerpunktkontrollen zwischen #Versmold und #Borgholzhausen
Am Dienstag, 10. Mai 2022, führte die Polizei Gütersloh zusammen mit der Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld kooperative Kontrollen auf der Bundesstraße 476 zwischen Versmold und Borgholzhausen durch. Unterstützt wurden die Schwerpunktkontrollen durch das Ordnungsamt Versmold und einem Arzt für die Durchführung möglicher #Blutproben.
Das Ziel der Kontrollen war die Überprüfung sowohl von Verkehrsdelikten, als auch von Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Hierzu wurden gezielte Kontrollen des Kleinlastverkehrs durchgeführt.
Im Ergebnis wurden 55 Fahrzeuge und ihre Insassen kontrolliert. Dabei wurde eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Fünf Strafanzeigen fertigten die Beamten wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts oder unerlaubter Beschäftigung. Ein Strafverfahren wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Neben einigen Verwarngeldern zu kleineren Verstößen kamen 15 Ordnungswidrigkeitenanzeigen bezüglich verschiedener Verkehrsverstöße sowie Verstößen gegen die Sozialvorschriften hinzu.
Einem 40 jährigen Fahrer eines Renaults musste aufgrund des Verdachtes des Fahrens unter Drogeneinfluss eine Blutprobe entnommen werden. Zusätzlich wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 750 Euro einbehalten, da der Mann mit spanischer Staatsangehörigkeit keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Darüber hinaus wurde die Weiterfahrt untersagt.
Ein 37 jähriger Fahrer eines Kleintransporters stand unter Einfluß von Alkohol. Nach einem Atemalkoholtest auf der Wache Versmold wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch zukünftig wird die Polizei Gütersloh mit den Kooperationsbehörden weitere Schwerpunktkontrollen im Sinne der Verkehrssicherheit durchführen.