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10 Jahre Jobcenter Kreis Gütersloh, Arbeitsberatung Migration unterstützt neu zugewanderte MenschenZoom Button

Rolf Erdsiek, als Abteilungsleiter im Jobcenter Kreis Gütersloh für die Arbeitsintegration von Neuzuwanderern zuständig. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

10 Jahre Jobcenter Kreis Gütersloh, Arbeitsberatung Migration unterstützt neu zugewanderte Menschen

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Die Zahl der neuzugewanderten Menschen hat sich insbesondere seit der Flüchtlingswelle 2015 auch im Kreis Gütersloh vervielfacht. Knapp 44 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die vom Jobcenter der Kreises Gütersloh betreut werden, haben heute eine ausländische Staatsangehörigkeit. Rund 90 verschiedene Nationalitäten sind vertreten. Geflüchtete Menschen aus Kriegs- und Krisenländern, wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak, bilden dabei die größte Gruppe (rund 50 Prozent). Um der Betreuung der Neuzugewanderten gerecht zu werden, gibt es beim Jobcenter einen spezialisierten Arbeitsbereich die »Arbeitsberatung Migration«.

Nach Abschluss des Asylverfahrens und der offiziellen Anerkennung als Flüchtlinge ist das Jobcenter für neuzugewanderte Menschen zuständig. Es zahlt die Leistungen nach dem SGB II, berät in Sachen Sprachkurse und hilft bei der Suche nach Arbeitsplätzen. Die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Ziel. »Bei dem notwendigen Ausbau dieses Arbeitsbereiches hat unser Jobcenter auch auf muttersprachlich arabisch sprechende Kolleginnen und Kollegen gesetzt, die für die Menschen unter anderem eine Lotsenfunktion übernehmen und auch übersetzen können«, erklärt Rolf Erdsiek, der als Abteilungsleiter im Jobcenter Kreis Gütersloh für die Arbeitsintegration von Neuzuwanderern zuständig ist. Der erste Schritt in Richtung Arbeitsintegration ist aber immer die Vermittlung von #Deutsch #Sprachkenntnissen. Im vergangenen Jahr betreute das Jobcenter 2.602 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einem Flüchtlingshintergrund. Hinzu kamen 1.646 geflüchtete #Kinder. Das Thema Flucht wird mit Blick auf den Ukraine #Krieg auch das Jobcenter weiter beschäftigen. Der Gesetzgeber plant, die Zuständigkeit für Geflüchtete aus der #Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II zu übertragen. Erdsiek, kommentierend: »Dies zeigt, dass die Jobcenter in Deutschland zu Unrecht gegen ein schlechtes Image anzukämpfen haben; sonst würde wohl kaum die Bundesregierung planen, die Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen ganz kurzfristig – zum Juni – auf die Jobcenter übertragen.«

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