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Digitalcourage klagt vor dem EuGH gegen Fingerabdruckpflicht und fordert Bundesregierung zur Stellungnahme auf
Bielefeld, 6. April 2022
»Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, die Freiheitsrechte aller Bürger.innen ernst zu nehmen und Gesetze, die diese Freiheiten zu Gunsten einer angeblichen Sicherheit einschränken, überprüfen zu wollen. Jetzt ist der richtige Moment, um dieses Versprechen umzusetzen und die unverhältnismäßige Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen zu kippen«, sagt Julia Witte vom Verein Digitalcourage.
Digitalcourage klagt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die #EU weite Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen und fordert die Bundesregierung zur Stellungnahme gegen die Fingerabdruckpflicht in dem Verfahren auf. Im Rahmen des Verfahrens wurden nun die Regierungen aller EU Mitgliedsstaaten sowie die EU Organe Kommission, Parlament, Rat und Zentralbank und Digitalcourage als klagende Partei dazu aufgefordert, eine Stellungnahme gegenüber dem EuGH zum Fall abzugeben.
Die »Ampelkoalition« hatte angekündigt, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft (digitale) Bürgerrechte stärken und »eine neue Kultur der Zusammenarbeit« schaffen zu wollen. Digitalcourage begrüßt den versprochenen Neuanfang und sucht daher das Gespräch mit der Bundesregierung. Dazu erklärt Konstantin Macher von Digitalcourage …
»Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung stärker als ihre Vorgängerin auf die Stimmen der Bürger.innen, der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt auf die Einschätzung ihrer eigenen Fachorganisationen hört. Denn selbst das BSI bestätigt ja, dass die Sicherheit des Personalausweises auch ohne Fingerabdruck, alleine durch die herkömmlichen Sicherheitsmerkmale wie zum Beispiel Kippbilder gegeben ist.«
Digitalcourage warnt vor dem massenhaften Erheben und Speichern von biometrischen Daten, denn heute als sicher geltende Schutzmaßnahmen können in der Zukunft leicht zu umgehen sein. Die Speicherung des gesamten Fingerabdrucks auf Personalausweisen erhöht das Risiko eines Identitätsdiebstahls, falls es zu einem Datenleck kommt. Solche unerlaubten Zugriffe auf die Daten könnten zum Beispiel durch Individuen, Unternehmen oder auch durch autoritäre Regierungen erfolgen. Da biometrische Daten nicht veränderbar sind und Menschen ein Leben lang identifizierbar machen, stellt die Speicherung des Fingerabdrucks auf Personalausweisen ein enormes Risiko dar.
»Wenn ich gezwungen werde, meinen Fingerabdruck speichern zu lassen, dann fühle ich mich behandelt wie eine Straftäterin – als ob der Staat mir unterstellt, ich würde etwas Kriminelles planen. So ein Misstrauen gegenüber der Bevölkerung passt einfach nicht zu Demokratien und Rechtstaaten«, sagt Julia Witte von Digitalcourage.
Hintergrund
Digitalcourage klagt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegen die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Der EuGH hat die Mitgliedsstaaten bis zum 3. Juni 2022 zu Stellungnahmen zur Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 aufgefordert. Digitalcourage appelliert an die neue Bundesregierung, sich hier im Sinne der Grundrechte von Bürger.innen ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern. Digitalcourage repräsentiert dabei über 13.000 Menschen, die sich mit ihrer Unterschrift gegen die Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen ausgesprochen haben.
Weiterführende Materialien