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Kreis Gütersloh, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Meldefrist bis zum 5. April 2022 verlängertZoom Button

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Kreis Gütersloh, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Meldefrist bis zum 5. April 2022 verlängert

Kreis Gütersloh, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Meldefrist bis zum 5. April 2022 verlängert

Das Land NRW hat die Meldefrist für medizinische und pflegerische Einrichtungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis Dienstag, 5. April 2022, verlängert. Eigentlich wäre sie am 31. März 2022 abgelaufen. Doch da das landesweite Meldeportal aufgrund technischer Probleme in den vergangenen Tagen nicht durchgehend online war, sollen die betroffenen Einrichtungen mit der Fristverlängerung noch die Möglichkeit bekommen, ihre Meldungen nachzuholen.

Laut Infektionsschutzgesetz muss das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen oder ambulante Pflegedienste seit dem 16. März 2022 vollständig immunisiert sein oder ein entsprechend ärztliches Attest haben. Die Einrichtungen müssen über das datenschutzkonforme Portal melden, welche Mitarbeitenden keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorgelegt haben. Das betrifft auch Fälle, in denen es Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Zertifikats gibt. 

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