Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Sein Hab und Gut fachgerecht einlagern während eines Auslandsaufenthaltes. Foto: MIH83, Pixabay, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Auswandern – Organisation rund um die neue Heimat
Was bei vielen schon länger auf der Wunschliste steht, muss kein Traum bleiben. Auswandern in das Land der eigenen Wünsche ist für den einen oder anderen schon längst in Erfüllung gegangen. Aber natürlich gehört zu der Umsetzung einiges mehr als nur der Wille. Es gilt viel zu organisieren und zu Erforschen. Jedes Land bringt so seine ganz eigenen Herausforderungen mit sich und nicht immer ist das mit dem Auswandern so einfach. Am einfachsten ist es, wenn man in dem Lang schon mal für eine Weile verbracht hat, und bereits im Vorfeld weiß, welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Ebenso ist abzuwägen, wie das tägliche Leben dort im Allgemeinen abläuft und ob es zu den eigenen Lebensgewohnheiten passt. Bevor man sein geordnetes Leben in Deutschland aufgibt und sich auf das Abenteuer stürzt, gehört viel Selbstvertrauen und Selbsterkenntnis zum gewagten Schritt.
Wo hin mit Hab und Gut?
Wer sich entscheidet, in Deutschland erstmal alles aufzugeben und zum Beispiel die Wohnung zu kündigen, der möchte eventuell nicht direkt seine ganzen Habseligkeiten veräußern. Sicher sein, dass das Auswandern funktioniert und man wirklich in seiner Wahlheimat Fuß fassen kann, das weiß man am Anfang leider nie. Einen Lagerraum mieten, dies kann die Lösung zur Einlagerung seiner Gegenstände sein. Mit dieser Methode hat man seine Möbel und sonstigen Wertgegenstände gut und sicher verstaut und kann jederzeit wieder auf sie zurückgreifen. So bietet sich die Möglichkeit, sich erstmal in seiner neuen Heimat zurechtzufinden und dann zu entscheiden, ob man die gelagerten Gegenstände nachliefern lässt oder doch verkauft oder verschenkt.
Informationen einholen
Tschüss und weg – so einfach funktioniert die Umlagerung in ein neues Heimatland dann doch leider nicht. Das auswärtige Amt hat dazu nützliches Informationsmaterial zusammengestellt. Denn wenn sicher ist, dass Deutschland verlassen wird, dann muss man sich bei seiner zuständigen Meldebehörde abmelden. Und dies sollte frühestens eine Woche vor Auszug geschehen. Dabei muss man dann auch angeben, welches das neue Ziel ist. Die Abmeldebescheinigung, die man dann erhält, muss gut aufbewahrt werden, denn diese wird benötigt, um verschiedene Angelegenheiten zu klären, wie zum Beispiel …
Auch das erneute Anmelden in seiner Wahlheimat ist in den allermeisten Ländern Pflicht. Dies sollte unmittelbar nach Bezug bei der zuständigen Behörde erledigt werden.
Was passiert mit dem Führerschein?
Auch in Bezug auf den Führerschein sollte sich gründlich erkundigt werden, ob man in dem neuen Heimatland unbesorgt mit dem deutschen Führerschein fahren darf. Grundsätzlich kann man sagen, dass wer außerhalb der EU umzieht, sich vorläufig einen internationalen Führerschein zulegen sollte. Auch kann es vorkommen, dass die Wahlheimat, die in der #EU liegt, nach einer gewissen Zeit einen angepassten Führerschein verlangt. Diese Informationen kann man sich bei einem der deutschen Automobilklubs einholen. Wer zu lange mit einem deutschen Führerschein unterwegs ist, obwohl bereits die Umtauschfrist abgelaufen ist, der riskiert hohe Geldstrafen oder sogar den Entzug des Führerscheins. Also lieber auf Nummer sicher gehen und sich vorher erkundigen.
Steuerzahler
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat, der ist natürlich nicht Lohn- oder Einkommenssteuerpflichtig in Deutschland. Ausnahmen gibt es natürlich, wenn weiterhin in Deutschland Einkünfte erzielt werden.
Besteht aber zwischen Deutschland und seiner Wahlheimat ein »Abkommen zur Verbeidung der Doppelbesteuerung … so werden die im Ausland besteuerten Bezüge in Deutschland nicht mehr versteuert«.
Es ist hier generell ratsam, sich einmal mit einem Steuerberater in seiner Wahlstadt zusammenzutun und alle nötigen steuerrechtlichen Fragen abzuklären. Gerade in Bezug auf die steuerrechtlichen Fragen sollte man sich als Auswanderer ganz genau im Klaren sein.