Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Bettina Windau und Bürgermeister Theo Mettenborg, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Rheda-Wiedenbrück, Bürgerstiftung richtet Spendenfonds für Menschen aus der Ukraine ein
Rheda-Wiedenbrück (pbm) Unbürokratische und schnelle Hilfe: Die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück hat den Spendenfonds »Hilfe für Menschen aus der Ukraine« für die Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet eingerichtet. Alle finanziellen Unterstützungen innerhalb der Stadt werden in einem Fonds gebündelt und kommen den Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach Rheda-Wiedenbrück gekommen sind, zugute.
»Natürlich nehmen wir unsere Verantwortung als Bürgerstiftung sehr ernst und wollen bei der Begleitung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine einen entscheidenden Beitrag leisten«, betont Bettina Windau, Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung. »Mit dem Spendenfonds bieten wir allen Rheda-Wiedenbrückern, den Vereinen, Institutionen und Unternehmen eine Plattform, mit der die Spendengelder an genau der richtigen Stelle eingesetzt werden können.«
Die geflüchteten Menschen und auch ehrenamtliche Initiativen erhalten so schnell Zugang zu flexiblen Finanzmitteln. Es können sowohl Sach- als auch Honorarmittel ab 50 Euro bis rund 1.000 Euro beantragt werden. Über die Vergabe der Mittel wird in der Regel innerhalb einer Woche entschieden. Die Bürgerstiftung sowie einige private Spender haben bereits ein Startbudget zur Verfügung gestellt, jetzt zählt die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Spenden in jeder Höhe sind sehr willkommen. Auch Spendenbescheinigungen für das Finanzamt werden ausgestellt.
Bürgermeister Theo Mettenborg begrüßt das Engagement der Bürgerstiftung: »Mit der Bürgerstiftung haben wir den richtigen Partner an unserer Seite, um die große Solidarität und die finanziellen Hilfen in der Stadt zu koordinieren und gezielt einzusetzen. Vielen Dank für den tollen Einsatz!«
Einen Antrag auf die finanzielle Unterstützung aus dem Spendenfonds können gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen stellen. Nicht gemeinnützig anerkannte Initiativen können Gelder über eine gemeinnützig anerkannte Einrichtung erhalten, auf deren Konto die Fördergelder überwiesen werden. Bei diesem Weg ist ein Empfehlungsschreiben der Einrichtung beizufügen. Ein Vordruck und das Antragsformular sind auf der #Homepage der #Bürgerstiftung zu finden www.buergerstiftung-rhwd.de.
Folgende Anliegen sind förderfähig
Nicht gefördert werden können Leistungen oder Aktivitäten, auf Flüchtlinge einen Rechtsanspruch haben oder die Aufgaben des Bundes beziehungsweise Landes sind.
Spendenkonten

Kreissparkasse Wiedenbrück
IBAN DE58 4785 3520 0000 0493 04

Volksbank Bielefeld-Gütersloh
IBAN DE89 4786 0125 1330 3000 00