Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Aktuelle #Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk #Münster, 7 Tage Hospitalisierungsinzidenz in NRW liegt bei 6,85
Bezirksregierung Münster, 26. Februar 2022
Die für die Lagebewertung wichtige 7 Tage Hospitalisierungsinzidenz* in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) landesweit bei 6,85. Der Anteil der #Covid 19 #Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 9,32 Prozent, die landesweite 7 Tages Inzidenz*** beträgt aktuell 1.106,8.
Laut LZG ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für den 26. Februar 2022 folgendes Bild (Zahlen vom Vortag in Klammern)
Eine grafische Übersicht der Inzidenzzahlen findet sich auch zum #Download unter www.brms.nrw.de. Außerdem werden die Daten auch auf #Twitter unter www.twitter.com/bezregmuenster und auf #Instagram unter www.instagram.com/bezregmuenster veröffentlicht.
Die aktuelle Corona Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) unter www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html abrufbar.
* Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den vergangenen 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gemäß Paragraph 11 IfSG. Eigene Berechnung »LZG.NRW«.
** Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten Covid 19 Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschließlich bereits belegter Betten). Quelle: DIVI Intensivregister, www.intensivregister.de, eigene Berechnung »LZG.NRW«.
*** Neu gemeldete Fälle der vergangenen 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen, Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gemäß Paragraph 11 IfSG, eigene Berechnung »LZG.NRW«.