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Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen »Letzte Generation«Zoom Button

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Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen »Letzte Generation«

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen »Letzte Generation«

  • Kritische Infrastrukturen müssen vor Störungen besser geschützt werden!

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert die Beobachtung von Mitgliedern der Organisation »Letzte Generation«, die in den vergangenen Wochen massive Störungen und Gefährdungen im Straßenverkehr durch rechtswidrige Blockaden ausgelöst hatten, durch den Verfassungsschutz. Die Ankündigung, möglicherweise auch Flughäfen und andere kritische Infrastrukturen zu blockieren, müssen die Politik alarmieren. Verfassungsorgane sollen durch die Straftaten genötigt werden. 

In Berlin erklärte der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt …

»Bislang hat sich der Rechtsstaat als eher hilflos und wenig ambitioniert gezeigt, was die Verhinderung der kriminellen Handlungen einer kleinen Gruppe angeht, die den Staat offen herausfordert und Menschenleben gefährdet. Mit ihren Aktionen verbinden sie Forderungen auf konkretes Handeln gewählter Volksvertretungen und anderer Verfassungsorgane, das allein ist schon strafbar und muss unterbunden und verfolgt werden.

Mit der Ankündigung, weitere kritische Infrastrukturen, etwa Flughäfen oder Bahnhöfe zu blockieren, wird eine neue Dimension dieser Aktionen angesteuert. Das Leben vieler Menschen könnte konkret in Gefahr geraten und das öffentliche Leben noch mehr gestört werden. Diese Delikte müssen nicht nur rasch und konsequent geahndet werden, vielmehr müssen die Sicherheitsbehörden in die Lage kommen, es dazu gar nicht erst kommen zu lassen.

Der Einsatz des #Verfassungsschutzes zur gezielten Beobachtung dieser Gruppierung ist deshalb angemessen und auch dringend geboten; hier geht es nicht nur um ein paar junge Spinner, die man wegtragen kann, sondern um konkret staatsfeindliches Handeln, das unterbunden werden muss. Die Bundespolizei, in deren Zuständigkeit der Schutz von Verfassungsorganen gehört, braucht diese Informationen, um ihre Aufgabe durch gezielten Kräfteeinsatz auch wahrnehmen zu können.

Dazu muss auch der Unterbindungsgewahrsam ausgebaut und konsequent angewendet und selbstverständlich alle anderen rechtsstaatlichen Register gezogen werden, etwa die Kostentragungspflicht für diejenigen, die hier glauben, politische Entscheidungen nicht durch gewählte Parlamente treffen zu lassen, sondern durch Nötigung und Gewalt zu erzwingen.«


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