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Ralf Damde: Kritik des Bundesrechnungshofes nutzen, ÖPNV richtig und mutig reformieren
Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert den Bund auf, ein neues ÖPNV Gesetz zu schaffen, um die Finanzierungsströme transparenter zu machen. Ralf Damde, Vize-Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates DB Regio Schiene/Bus, sieht seitens des BRH zum einen eine berechtige Kritik – zum anderen eine echte Chance für die Reformierung des ÖPNV mit Federführung bei Bundesverkehrsminister Wissing.
Die Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz sollte nach Meinung Damdes nicht wiederholt alle Erkenntnisse vorhandener Defizite untermauen – sondern endlich mal das Umsetzungsdefizit angehen und ins Tun kommen! Dazu gehören für Damde drei Grundsätze. Erstens, mehr Kunden also mehr #ÖPNV #Nutzer; zweitens, gute und flächendeckende ÖPNV Angebote als Mobilitätsleistung und drittens, Infrastruktur zur Umsetzung des Angebotes.
Mutig reformiert wären das …
»365 Euro #Ticket« gültig bundesweit …
Das Bundes Tariftreue Gesetz und eine Bundes Vergabe Reform sowie die autarke Finanzierung der Infrastruktur …
»Der BRH hat unsere vollste Unterstützung, wenn es ihm darum geht, Fälle aufzudecken in denen Regionalisierungsmittel für den ÖPNV zweckentfremdet werde. Es ist Zweckentfremdung, wenn beispielsweise Bundesmittel für den ÖPNV in den Straßenbau und Brückenbau von Landesstraßen fließen. Geht es dem BRH jedoch bei einer Reform der Finanzierung nur darum, Mittel zu kürzen, wäre das neue ÖPNV-Gesetzes zu kurz gesprungen«, so GBR Vize Ralf Damde.
Aus Sicht von Ralf Damde kritisiert der Bundesrechnungshof zu Recht, dass die Länder verschiedene Tarifmodelle und Tarifstrukturen fördern. »Hier kann man tatsächlich einige strukturelle Vertriebskosten einsparen, wenn man den politischen Mut hätte, ein ›365 Euro Ticket‹ einzuführen oder gar den ÖPNV kostenlos zur Verfügung zu stellen wie beispielsweise in Luxemburg«, so Damde. Dies würde den ÖPNV mit einem Schlag attraktiver machen und mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn bewegen.
In Bezug auf die Trassenentgelte erinnert Ralf Damde daran, dass man diese für den Güterverkehr gesenkt habe, um den Wettbewerbsnachteil zum Straßentransport auszugleichen und eine Verlagerung von Gütern auf die Schiene zu erreichen. »Dieser politisch richtige Ansatz hat natürlich zu Mindereinnahmen der DB Netz AG durch geringere Trassenentgelte der Güterverkehrs Firmen geführt. Diese Mindereinnahmen dürfen nun jedoch nicht durch ein Umleiten von Regionalisierungsmittel an Infrastrukturunternehmen ausgeglichen werden«, fordert Damde.
Vielmehr sei wichtig, zukünftig bei der Verwendung von Regionalisierungsmitteln im Ausschreibungswettbewerb die Arbeitsbedingungen zu verbessern. »Was passiert, wenn man mit zu geringen Lohnkosten plant und dadurch Ausschreibungen gewinnt, zeigen gerade die Beispiele Keolis und Abellio, aber auch viele kleine insolvente Busunternehmen. Auch der Fachkräftemangel im ÖPNV ist sichtbar. Deshalb müssen neue Gesetze zu besseren, attraktiveren und sozialeren Arbeitsbedingungen führen!«, erklärt Ralf Damde. Da viele Beschäftigte im ÖPNV zu Mindestlohn-Bedingungen arbeiten, könne der Bund zum Beispiel mit einem Bundes-Tariftreuegesetz oder ÖPNV Gesetz regeln, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel auch bei den Beschäftigten ankommen und so die Fachkräfte-Lücke geschlossen werden kann.
Recht gibt Ralf Damde dem Bundesrechnungshof, genauer in die Strukturen der Aufgabenträger zu schauen. »Hier gebe es viele Aufgaben, die sich die Aufgabenträger selbst gegeben haben, ohne tatsächlich die Notwendigkeit zu hinterfragen«, so Damde. So könne man zum Beispiel auf einen landeseigenen Zug-Fuhrpark und dessen Verwaltungskosten wie in Baden-Württemberg verzichten, wenn man stattdessen in den Ausschreibungsmodalitäten das Bereithalten einer oder mehrerer Ersatzzug Garnituren vorschreibe.
Insofern hofft der stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene und Bus, dass der Anstoß des Bundesrechnungshofs dazu genutzt wird, mit Mut den ÖPNV an den richtigen Stellen zu reformieren.