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Das kürzlich Digitale Versorgung und Pflege Modernisierungs Gesetz (DVPMG) ermöglicht es, dass Compass Pflegeberatung (nach Paragraph 7 a SGB XI) zusätzlich als Videoberatung anbieten kann. Foto: Compass Private Pflegeberatung, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Mehr Flexibilität für Ratsuchende, Pflegeberatung per Videogespräch
Köln (ots)
Wer pflegt oder pflegebedürftig ist, hat meist Beratungsbedarf. Ein neues Gesetz ermöglicht es, Pflegeberatung auch via Videogespräch anzubieten. Die Neuerung kommt den Bedürfnissen der Ratsuchenden entgegen, die von zeitlicher und örtlicher Flexibilität profitieren.
Laut Gesetz hat jeder pflegebedürftige Mensch ein gesetzlich verankertes Recht auf Pflegeberatung. Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ermöglicht nun, dass Pflegeberatung (nach Paragraph 7 a SGB XI) zusätzlich als Videoberatung angeboten werden kann. Bisher gab es das Pflegeberatungsangebot bei Compass entweder am Telefon oder im Rahmen von Hausbesuchen.
»Der Wunsch eine Beratung per Videogespräch in Anspruch zu nehmen, wurde von unseren Klientinnen und Klienten in der Vergangenheit zunehmend geäußert. Durch den Digitalisierungsschub während der Pandemie haben wir wahrgenommen, dass die Ratsuchenden mit diesem Kommunikationsweg zunehmend vertrauter wurden. Aus diesem Grund haben wir die Videoberatung bereits sehr frühzeitig in unser Beratungsportfolio aufgenommen«, berichtet Dr. Sibylle Angele, Geschäftsführerin bei der Pflegeberatung Compass.
Vorteile der Videoberatung
Viele Ratsuchende profitieren von Videoberatungen. »Angehörige, die nicht bei ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern vor Ort leben, können wir nun viel leichter in das Beratungsgespräch einbinden«, berichtet Yasmin Aulke, Pflegeberaterin bei Compass. Dabei kann die Pflegeberatung komplett virtuell mit allen Beteiligten stattfinden oder als Beratung zu Hause, in die Angehörige virtuell eingebunden werden.
»Auch Pflegebedürftige, die einen Reha oder Klinikaufenthalt wahrnehmen, also nicht zu Hause sind, haben so die Möglichkeit mit ihrem bekannten Pflegeberater oder ihrer bekannten Pflegeberaterin ein Gespräch mit Video zu führen.« Aufgrund der größeren zeitlichen und örtlichen Flexibilität nehmen Eltern pflegebedürftiger Kinder die Videoberatungen ebenfalls gerne in Anspruch.
Auch pflegebedürftige Familienmitglieder, die in einer Pflegeeinrichtung leben und deren Angehörige nicht bei allen Beratungen vor Ort sein können, profitieren von den Videoberatungen. Denn so können die Vertrauenspersonen in die Beratung eingebunden werden. Gerade die Mimik des Gegenübers sehen zu können, gibt Ratsuchenden mitunter Sicherheit.
Erfolgreiches Pilotprojekt zur Videoberatung
»Dass Videoberatungen grundsätzlich von allen Altersgruppen gerne angenommen werden, zeigte sich bereits im Rahmen eines Pilotprojektes, das Compass während der Pandemie im Rahmen der Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug (Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI) durchgeführt hat«, erläutert Dr. Sibylle Angele eine der Erkenntnisse des Piloten. Die Ergebnisse unseres Pilotprojektes bei den Beratungsbesuchen bei Pflegegeldbezug haben es Compass ermöglicht, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes auch direkt die Videoberatung bei Beratungen nach Paragraph 7 a SGB XI angeboten werden konnten. Bereits heute kann dazu eine positive Bilanz gezogen werden.
Eine gute Ergänzung zum bisherigen Beratungsangebot
Einig sind sich die Pflegeberater von Compass darin, dass sich die Bedürfnisse der Ratsuchenden in einer Videoberatung gut identifizieren lassen. Die Pflegeberatung per Videogespräch ist folglich eine gute Ergänzung zu der telefonischen und der Beratung vor Ort. Compass bietet die Pflegeberatung deshalb dauerhaft über die drei Beratungswege an: vor Ort, telefonisch und per Videogespräch.
Hintergrund
Die Compass Private Pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Video und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (Paragraph 7 a SGB XI sowie Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.
Compass ist als unabhängige Tochter des PKV Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die Compass Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.