Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Wussten Sie schon … was »Kann Spuren von … enthalten« bedeutet?
Spuren von Fisch in einer vegetarischen Pizza, von glutenhaltigem Getreide in einer Fertigsauce oder Haselnussspuren in Schokolade – auf vielen verpackten Produkten findet sich ein Hinweis wie »Kann Spuren von … enthalten«. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Angabe des Herstellers und nicht um die verpflichtende Allergenkennzeichnung der 14 häufigsten allergieauslösenden Stoffe wie #Eier, #Fisch, #Milch, #Senf & Co. Diese Allergene müssen im Zutatenverzeichnis zum Beispiel durch #Fettdruck hervorgehoben werden, wenn sie bei der Herstellung oder Zubereitung des Lebensmittels geplant und aktiv eingesetzt werden.
Mit dem, manchmal sogar zusätzlichen, freiwilligen Spurenhinweis schützen sich Hersteller hingegen vor eventuellen Haftungsansprüchen. Beispielsweise können auch nach einer Reinigung Spuren eines Allergens in Produktionsstätten zurückbleiben, die dann dort unbeabsichtigt in ein anderes Lebensmittel gelangen. Trotz des Hinweises kann das Lebensmittel aber auch völlig frei von den genannten Spuren sein. Diese freiwilligen Angaben sind für Allergiker:innen deshalb nicht verlässlich und können sie unnötig in ihrer Lebensmittelauswahl einschränken.