Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Clark, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Clark: Fünf Fälle, in denen die Kfz Versicherung nie zahlt
Frankfurt am Main (ots)
Um Autoversicherungen – das sind Kfz Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung – kommen Fahrzeughalter nicht herum: Während erstere gesetzlich vorgeschrieben ist, besitzt auch die überwiegende Mehrheit aller Autohalter:innen in Deutschland auch eine Kaskoversicherung.
Während Autoversicherungen überwiegend Vorteile haben, bringen sie auch einige Nachteile mit sich, die es sich lohnt zu kennen. »Verbraucher achten bei Kfz Versicherungen vor allem auf den Preis. Dabei unterscheiden sich die Versicherer deutlich im Leistungsumfang. Werden etwa Schäden auf dem eigenen Grundstück abgedeckt, werden die Folgen eines Marderbisses bezahlt und bei welchen Tieren gelten Zusammenstöße als Wildunfall? Das sind Fragen, zu denen sich Kfz-Versicherte vor dem Abschluss oder Wechsel individuell beraten lassen sollten«, so Marco Adelt, COO und Co Gründer von #Clark. Abgesehen von diesen Individualitäten, gibt es einige Fälle, in denen keine Autoversicherung den Schaden übernimmt.
Fünf Fälle, in denen Autohalter das Nachsehen haben
Wechsel zum Ende des Jahres möglich
Jedes Jahr können die meisten Kfz Versicherte bis zum 30. November ihre bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden: »Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert"« so Co-Gründer und COO von Clark, Dr. Marco Adelt. Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, die individuelle Versicherungssituation zu prüfen.