Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer Küche (Symbolbild)., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Hauptzollamt Dortmund: Festnahme nach Flucht aus Pizzeria
Dorsten (ots)
Am 5. Januar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Dorsten. In der #Pizzeria wurde unter anderem eine männliche Person arbeitend angetroffen. Als der Mann die Zollbeamten erblickte, versuchte er zu flüchten. Die Beamten konnten ihn aber im Hinterhof der Pizzeria stellen. Es handelte sich um einen indischen Staatsbürger, der sich mit keinerlei Dokument ausweisen konnte.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht. Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 31 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der Person entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.