Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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… dass Tickets für Bus und Bahn nach einer Preiserhöhung weiter genutzt werden können?
Alle Jahre wieder wird über Preiserhöhungen bei Bus und Bahn diskutiert. Für bestimmte Tickets im Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) und im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ist die Preisanpassung zum Jahreswechsel beschlossene Sache. Was machen Fahrgäste aber mit Tickets, die sie womöglich auf Vorrat gekauft haben – müssen sie die wegwerfen?
Die Antwort ist ein klares Nein! Bei jeder Tarifanpassung gibt es eine Übergangsregelung. So können Tickets aus 2021 trotz Preisänderung zum 1. Januar noch bis zum 31. März 2022 für Fahrten genutzt werden.
Wer bis dahin keine Gelegenheit hatte, bereits gekaufte Tickets »abzufahren«, muss sie aber auch danach nicht wegwerfen: Die Tickets können noch drei Jahre lang bis jeweils 31. Dezember 2021 bei den betreffenden Verkehrsunternehmen umgetauscht werden.
Bei Fragen oder Problemen können sich Verbraucher:innen an die Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW wenden: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de …