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Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse bleibt stabil

Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse bleibt stabil

Hamburg, 21. Dezember 2021

Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse (TK) bleibt im kommenden Jahr stabil bei 1,2 Prozent. Das ist das Ergebnis der Verabschiedung des Haushalts für 2022 durch den ehrenamtlichen TK-Verwaltungsrat. 

Damit steht auch fest, dass der Zusatzbeitragssatz der TK weiterhin unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, der ebenfalls stabil bei 1,3 Prozent bleibt. 

»Wir freuen uns, dass wir unseren mittlerweile mehr als 8,3 Millionen Mitgliedern im kommenden Jahr einen stabilen Zusatzbeitrag anbieten können. Gleichzeitig können sich die TK-Versicherten darauf verlassen, dass wir Ehrenamtlichen im Verwaltungsrat ihre Versorgung weiter voranbringen«, sagt Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Versichertenvertreter, der am 1. Januar turnusmäßig den Vorsitz an Arbeitgebervertreter Dominik Kruchen übergibt. Mit Blick auf die Zukunft warnt Märtens jedoch: »Die Kosten im Gesundheitswesen steigen jährlich – und zwar stärker als die Einnahmen. Dieses Problem muss die neue Bundesregierung durch kluge Reformen lösen, ohne die Beitragszahlenden immer mehr zu belasten. Dafür müssen die Handlungsspielräume der sozialen Selbstverwaltung erhalten bleiben, denn wir vertreten diejenigen, die am Ende bezahlen.«

Haushalt für 2022: 34,7 Milliarden Euro für Leistungsausgaben

Der Verwaltungsrat der TK hat ein Haushaltsvolumen von fast 47 Milliarden Euro für das kommende Jahr festgelegt (plus 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), 36,8 Milliarden Euro sind davon für die Krankenversicherung eingeplant. Das Volumen der Leistungsausgaben wird bei 34,7 Milliarden Euro liegen (plus 6,5 Prozent). Für den Haushalt der Pflegeversicherung sind 7,8 Milliarden Euro vorgesehen (plus 3,1 Prozent). Das Volumen der Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit beziehungsweise Mutterschaft nach dem sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz) wird im kommenden Jahr rund 2,4 Milliarden Euro betragen.


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