Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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3G-Pflicht für Besuch des Gütersloher Rathauses, neue Zugangsregelung gelten ab Montag, 6. Dezember 2021
Ab Montag, 6. Dezember 2021, gelten bei der Stadt Gütersloh neue Zugangsregelungen: Die allgemeine 3G-Pflicht gilt dann für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses sowie die Außenstellen der Verwaltung zum Schutz der städtischen Mitarbeiter. Zugang bekommt somit nur, wer einen Nachweis über seine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann – jeweils in Verbindung mit einem Ausweisdokument.
»Die Maßnahme dient vor allem dem Schutz der städtischen Mitarbeiter«, heißt es aus dem Rathaus. Die 3G-Regel wird durch einen Sicherheitsdienst und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Eingang kontrolliert. Die neue Zugangsregelung gilt auch für die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, zur Erledigung ihrer Verwaltungsangelegenheiten das Rathaus persönlich aufzusuchen, dazu zählen beispielsweise Ummeldungen, Meldepflichten, Ausländerrecht. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Einhaltung der 3G-Regelung ausnahmsweise Abstand genommen werden.
Für einen Rathausbesuch muss weiterhin vorab ein Termin vereinbart werden, entweder online unter www.rathaus.guetersloh.de oder telefonisch unter (05241) 82-1. Viele Serviceangebote sind außerdem online, ganz ohne Termin, über das Gütersloher Bürgerportal unter www.buergerportal.guetersloh.de erreichbar.